Unten findet man den Bericht von topagrar zum Landesnaturschutzgesetz NRW und zum Aktionsbündnis Ländlicher Raum anlässlich der Sitzung des Umweltausschusses im Landtag NRW. Fangen wir doch mal hinten an: Angeblich…
Naturschutz
Der Schutz der biologischen Vielfalt steht als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Zentrum unserer Naturschutzpolitik und erfordert ein umfassendes Handeln. Rasante Veränderungen, unter anderem bedingt durch den Klimawandel, die Industrialisierung der Landwirtschaft und den fortschreitenden Flächenverbrauch führen zu einer Veränderung der Landschaft mit einer dramatischen Zerschneidung von Lebensräumen. Zur Bewahrung der biologischen Vielfalt gilt es naturnahe Landschaften ebenso wie gewachsene Kulturlandschaften in einem integrierten, ganzheitlichen Ansatz zu erhalten.