Die Pläne der Bundesregierung, insbesondere des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH), die Rolle des Umweltbundesamts (UBA) im Zulassungsverfahren für Pestizide zu schwächen, sind nicht nur ein Rückschritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz, sondern auch ein Bruch mit den eigenen Nachhaltigkeitszielen. (à https://taz.de/Angriff-auf-das-Umweltbundesamt/!6099074/)
Gerade das UBA bringt als unabhängige Fachbehörde die für unsere Umwelt zentrale naturschutzfachliche Perspektive in das Verfahren ein – und weist mit Recht darauf hin, dass die derzeitige Zulassungspraxis dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel einer umweltgerechteren Landwirtschaft widerspricht. Wer die Kompetenzen des UBA an dieser Stelle schwächt, hebelt zentrale Prinzipien der EU-Farm-to-Fork-Strategie, der Zero Pollution Ambition und des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus.
Dabei ist jetzt schon klar, dass die Hürden bei der Zulassung neuer Pestizide nicht zu hoch liegen. Die von der Agrarindustrie andauernd vorgetragene Leier, dass es in Deutschland zu wenig neue Wirkstoffe und Pestizide gibt, hält einer genaueren Überprüfung nicht stand. Die Anzahl an Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln ist seit Jahren konstant. Die Aussage, es stünden immer weniger Mittel zur Verfügung, stimmt ganz einfach nicht. Die Wirkstoffe werden ohnehin EU-weit zugelassen: Herstellerfirmen können selbst auswählen, in welchem Mitgliedstaat sie ihre Pflanzenschutzmittel zur erstmaligen Bewertung einreichen. Dies führt dazu, dass Anträge gezielt in solchen Ländern gestellt werden, die in ihren Bewertungen niedrigere Schutzstandards ansetzen als etwa Deutschland. Eine Praxis, die nicht nur das Vorsorgeprinzip untergräbt, sondern auch einen Unterbietungswettbewerb zwischen Staaten auf Kosten von Umwelt und Gesundheit anheizt. (à https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus)
Statt die Zulassungspraxis von Pestiziden weiter zu verwässern, braucht es endlich ein einheitliches, strengeres europäisches Verfahren, das das Vorsorgeprinzip und den Schutz der Biodiversität ernst nimmt. Wir GRÜNE in NRW stehen klar an der Seite des Umweltbundesamts und fordern die Bundesregierung – allen voran das BMLEH und das BMUKN – auf, das Vetorecht des UBA bei der Zulassung von gefährlichen Pestiziden nicht anzutasten.
Hintergrund:
„Im Umweltbundesamt (UBA) werden die Risiken der Pflanzenschutzmittel für den Naturhaushalt und für das Grundwasser bewertet und Vorschläge für Risikominderungsmaßnahmen erarbeitet. Das UBA wurde erstmals 1986, als das deutsche Pflanzenschutzrecht überarbeitet wurde, in das Zulassungsverfahren einbezogen. Mit dieser Überarbeitung wurde unter anderem das Ziel verfolgt, „durch die Abwendung von Gefahren für den Naturhaushalt die ökologischen Risiken des Pflanzenschutzes zu vermindern“. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Einbindung des UBA in seinem damaligen Gesetzesantrag wie folgt begründet: „Die Einschaltung des Umweltbundesamtes in das Zulassungsverfahren soll sicherstellen, dass die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzbehandlungsmittels intensiver als bisher geprüft wird“. Dem UBA wurde mit der Überarbeitung des Pflanzenschutzrechts nicht nur die Aufgabe der Umweltrisikobewertung zugesprochen, sondern auch ein Vetorecht bei der Zulassungsentscheidung. Diese Funktion des UBA im Zulassungsverfahren nennt sich Einvernehmen und besteht bis heute. Demnach ist das Einverständnis des UBA zwingend nötig – anders als bei den Benehmensbehörden BfR und JKI, deren Einverständnis nicht zwingend vorliegen muss.