Gute Nachrichten aus Düsseldorf: Der Mieterschutz in NRW wird ausgeweitet! Die Mieterschutzverordnung wird verlängert und die Anzahl der Kommunen, die in den Geltungsbereich gehören, werden von 18 auf 57 erhöht. Im Kreis Steinfurt profitieren damit ab März 2025 auch die Mieter in Greven und Lotte von der Mietpreisbremse! Aus Sicht von Norwich Rüße, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Landtag, ein notwendiger Schritt: „Wohnen ist eine entscheidende soziale Frage und Mieterschutz deshalb wichtig! Das gilt gerade auch für Orte wie Greven und Lotte, die in der Nähe prosperierender Oberzentren liegen.“
Das Gutachten, welches die Gründe für die Ausdehnung der Mietschutzregeln begründet, belegt die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Greven und Lotte.
„Mit der deutlichen Ausweitung der Wohnraumförderung des Landes sowie der neuen Landesbauordnung haben wir in dieser Legislatur Maßnahmen für mehr bezahlbarem Wohnraum in NRW eingeleitet“, erklärt Rüße.
Durch die Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Bestandsmieten dürfen bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Mietern darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt werden.
Die Mietpreisbremse gilt zunächst bis zum 31.12.2025. Ob, wann und zu welchen Konditionen eine neue Regierung im Bund den Mieterschutz verlängert, bleibt offen.