Trotz konservativem Störfeuer – Einsatz von Glyphosat bleibt weiterhin reguliert

Nach der heutigen Abstimmung im Bundesrat zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung kommentiert Norwich Rüße, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion in NRW:

„Die Aufweichung der Naturschutzziele und die weitere Zulassung von glyphosathaltigen Pestiziden durch die EU ist für uns GRÜNE eine absolut enttäuschende Entwicklung. Der Ernst der Lage in puncto Artenvielfalt ist anscheinend noch immer nicht bei allen angekommen. Die Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung durch den Bund mit der umfassenden Regulierung von Glyphosat, insbesondere in Naturschutzgebieten, begrüßen wir ausdrücklich. Den Vorstoß einiger Landwirtschaftsminister:innen der Länder, den Einsatz von Glyphosat auch in ökologisch sensiblen Gebieten zu ermöglichen, kritisiere ich. Diese beabsichtigte Aufweichung der Vorgaben für das hochumstrittene Ackergift Glyphosat wurde erst im Bundesrat gestoppt.“

Hintergrund:
Geplant war es, den Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden gemäß Ampel-Koalitionsvertrag Ende dieses Jahres zu beenden. Der Wirkstoff Glyphosat wurde auf EU-Ebene im November 2023 entgegen den Vereinbarungen zwischen den Ampelfraktionen für zehn weitere Jahre genehmigt. Ein Verbot von glyphosathaltigen Pestiziden auf nationaler Ebene ist damit europarechtswidrig. Das zum 1. Januar 2024 geplante vollständige nationale Anwendungsverbot von Glyphosat war zum Zeitpunkt der erneuten Wirkstoffgenehmigung bereits in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert. Mit einer Eilverordnung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das vollständige Anwendungsverbot von Glyphosat bis zum 30. Juni 2024 ausgesetzt. Bis dahin wird durch die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine europarechtskonforme Anpassung der Verordnung erfolgen.