Unter welchen Bedingungen Nutztiere in Deutschland gehalten wurden, bevor sie auf dem Teller landen, können Verbraucher*innen dank der geplanten verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bald auf einen Blick erkennen.
Im konventionellen Stall gehalten, mit zusätzlichem Platz, im Frischluftstall, mit Auslauf/Freiland oder entsprechend den Anforderung der EU-Ökoverordnung – Die fünfstufige Skala der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bietet den Verbraucher*innen einheitliche, transparente und verlässliche Informationen zur Haltungsform, durch den Staat garantiert und kontrolliert. Das ermöglicht den Verbraucher*innen eine informierte, bewusste Kaufentscheidung, egal ob im Lebensmitteleinzelhandel, Großhandel, in Fleischereifachgeschäften, Bedientheken, im Onlinehandel oder auf dem Wochenmarkt.
Auch Bäuerinnen und Bauern profitieren von der verbindlichen, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Leistungen für das Tierwohl werden durch die Kennzeichnung für Konsument*innen sichtbar und ermöglichen so auch eine bewusste Nachfrage bestimmter Produkte bei den Produzent*innen. Bäuerinnen und Bauern erhalten eine verlässliche und langfristige Perspektive. Ihre Investitionen in Umwelt-, Tier- und Klimaschutz lohnen sich. Damit ist die staatliche Tierhaltungskennzeichnung elementarer Bestandteil einer zukunftsfesten Tierhaltung.
Die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung erfolgt schrittweise. Zunächst gilt sie für frisches Schweinefleisch (gekühlt, gefroren, verpackt und unverpackt). Eine Ausweitung auf weitere Tierarten, weitere Vermarktungswege, z.B. Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung, und auf verarbeitete Produkte soll folgen. Perspektivisch sollen auch die Ferkel- und Sauenhaltung eingebunden werden. Aktuell ist für die Kennzeichnung nur die Haltungsform während des sogenannten „produktiven Lebensabschnittes“ eines Tieres, also während der Mast, entscheidend.
Damit ist klar: Die Einführung der verbindlichen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ist ein erster, wichtiger Schritt hin zu mehr Tierwohl und Verbraucher*innenschutz, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns. „Baustellen“ sind zudem vorgelagerte Bereiche wie Transport und Schlachtung. Außerhalb des Blickfeldes der Tierhaltungskennzeichnungspflicht müssen die Einhaltung von Tierschutzstandards auch hier gewährleistet sein und Verbesserungen erreicht werden.
Weitere Informationen zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung sind hier zu finden.