Umwelt-Newsletter Dezember 2022

Neufassung der Landesdüngeverordnung, Lieferengpässe bei Fällmitteln und Debatte zu Fracking – wichtige Themen inmitten der Haushaltberatungen 2023

Aktuell haben wir alle Hände voll zu tun. Die Beratungen für den Landeshaushalt 2023 sind in vollem Gange. Insbesondere im Bereich Umwelt und Landwirtschaft erweisen sich die Verhandlungen durch die Aufteilung des ehemaligen Umweltministeriums in zwei neue Häuser als komplex. Die Neustrukturierung unseres Fachbereiches erfordert ab sofort die Erstellung von zwei sogenannten Einzelplänen – bisher wurden all unsere Finanzierungsprojekte in nur einem Einzelplan geführt. Wer sich einen detaillierten Überblick über den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verschaffen möchte, findet hier eine interaktive Darstellung. Über die wichtigsten Eckpunkte des Haushalts 2023 für die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft werden wir nach der Verabschiedung des Haushalts im kommenden Newsletter berichten. Heute möchten wir über andere wichtige Themen informieren, von denen die ersten beiden auch Gegenstand der Umweltausschuss-Sitzung am 30. November 2022 waren: die Neufassung der Landesdüngeverordnung, die Lieferengpässe bei Fällmitteln für die Abwasserreinigung und die auch in NRW erneut lauter werdende Debatte über die Nutzung von Fracking.

An dieser Stelle möchten wir den Blick auch auf die Weltnaturkonferenz richten, die morgen beginnen wird: Vom 7. bis 19. Dezember wird die Weltgemeinschaft zu einem neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt beraten. Die Ampel-Koalition im Bundestag hat dazu einen Antrag vorgelegt und sagt klar: Deutschland steht in der Verantwortung, sich sowohl national als auch bei internationalen Verhandlungen für den verbindlichen Artenschutz einzusetzen und eine solide Finanzierung voranzutreiben. Auch wir in NRW haben uns im Koalitionsvertrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und den Erhalt der Biodiversität bekannt.

Mit freundlichen und Grünen Grüßen

Norika Creuzmann, Dr. Gregor Kaiser, Norwich Rüße, Astrid Vogelheim und Dr. Volkhard Wille

Die weiteren Themen in diesem Newsletter sind:

Neufassung der Landesdüngeverordnung und Neuausweisung der „roten Gebiete“

Lieferengpässe bei Fällmitteln und Folgen für den Gewässerschutz

Anhörung zu Fracking im Landtag NRWNeufassung der Landesdüngeverordnung und Neuausweisung der „roten Gebiete“

Die Debatte um die Landesdüngeverordnung für Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Runde. Am 1. Dezember 2022 ist eine neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Damit setzt NRW die sogenannte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes fristgerecht um. Dies zieht jedoch eine erneute Neuausweisung der belasteten – sogenannten „roten Gebiete“ – nach sich. Bereits seit 2017 wurden die Gebietsausweisungen mehrfach geändert. Aufgrund der aktuellen Neuregelungen werden rund 860.000 Hektar (ca. 25 Prozent Anteil an Landesfläche) als mit Nitrat belastet ausgewiesen. Davon sind rund 507.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche (ca. 33 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtfläche) betroffen. Dies führt für Landwirtschaftsbetriebe, die innerhalb der betroffenen Bereiche liegen, zu erhöhten Anforderungen an die Düngung.

Überraschend kamen die Änderungen nicht. Das Problem der hohen Nitratbelastung ist seit Jahrzehnten bekannt. Im Jahr 2018 wurde auf europäischer Ebene die Reißleine gezogen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitet. Auch die mehrfache Überarbeitung der Bundes- und Landesdüngeverordnungen haben diesbezüglich zu keiner Einigung geführt. Somit stehen die neuerlichen Anpassungen in einer langen Reihe an bislang eher halbherzigen Versuchen, hohe Strafzahlungen abzuwenden. Letztendlich sind die Vorgaben der EU zur Einhaltung der Nitratrichtlinie und damit zur Auflösung eines massiven Umweltproblems richtig und wichtig.

Ein wesentlicher nächster Schritt im Rahmen der sogenannten Regionalisierungsverfahren wird nun sein, das Messstellennetz engmaschiger auszugestalten. So sollen Problemzonen gezielter identifiziert und andere Gebiete von Auflagen freigehalten werden. Grundlegend ist für uns die Frage, wie wir die Landwirtschaft in NRW unterstützen können, Stickstoffausträge zu reduzieren und somit umweltschonender zu wirtschaften. Ein entscheidendes Ziel ist hierbei auch, eine faire Entlohnung von Landwirtinnen und Landwirten sicherzustellen, die weniger düngen und im Generellen umweltverträglich arbeiten.

Übrigens sind biologisch wirtschaftende Betriebe von einem Großteil der Auflagen in roten Gebieten nicht betroffen, da sie diese Vorgaben bereits umsetzen. Einige Punkte ziehen jedoch auch für den Ökolandbau einen erhöhten Aufwand nach sich. Hier gilt es, Lösungen nach dem Verursacherprinzip zu finden, um nachhaltig und nachweisbar wasserschonende Betriebe von den Regelungen auszunehmen.

In folgendem Bericht hat das Landesumweltministerium zu den Anpassungen der Landesdüngeverordnung informiert:

Vorlage 18/523

Lieferengpässe bei Fällmitteln und Folgen für den Gewässerschutz

Die aktuelle Energiekrise wirkt sich auch auf die Wasserwirtschaft und den Gewässerschutz aus: Aufgrund gestörter Lieferketten und gedrosselter Produktionsabläufe werden bestimmte Chemikalien wie Eisen- oder Aluminiumsalze knapp. Diese sogenannten Fällmittel werden u.a. benötigt, um bei der Wasserreinigung im Abwasser gelöste Phosphate zu binden, damit diese nicht in hoher Konzentration in Flüsse gelangen. Das ist wichtig, um die sogenannte Eutrophierung zu verhindern, durch die Gewässer aus dem Gleichgewicht geraten. Kommunen, Abwasserbetriebe und Wasserverbände stehen damit vor der Herausforderung, wie trotz des Mangels an Fällmitteln zu hohe Phosphatkonzentrationen verhindert werden können. Bereits im September rief das Landesumweltministerium mittels Erlass zu verschiedenen Maßnahmen auf. Dazu gehören z. B. die Optimierung der Fällmitteldosierung sowie der Aufruf zu Kooperationen der verschiedenen Kläranlagenbetreiber. Sollten diese Maßnahmen ausgeschöpft sein, soll die Überschreitung des Überwachungswertes Phosphor, bei nachvollziehbarer Begründung, vorübergehend geduldet werden. Aktuell sind noch keine Überschreitungen bekannt.

Angesichts der ökologischen Auswirkungen von zu hohen Phosphat-Konzentrationen in unseren Gewässern, bedarf es mittelfristig dringend anderer Lösungen. Sowohl auf Landes- als auch Bundesebene führen die zuständigen Ministerien bereits seit einigen Wochen Gespräche mit Wasserverbänden, Gemeinden und Städten, Unternehmen sowie Industrieverbänden. Dabei geht es um Möglichkeiten zur Herstellung und Erhöhung der Produktion von Fällmitteln und dem dafür wichtigen Bestandteil Salzsäure. Da elf der 18 vom Bund eruierten Industriebetriebe, die eine Salzsäureproduktion ermöglichen könnten, in NRW liegen, kommt dem Industriestandort NRW eine besondere Bedeutung zu. Auch die Frage der bedarfsgerechten Verteilung von vorhandenen Mengen an Fällmitteln wird diskutiert.

In zwei Berichten hat das Landesumweltministerium zum aktuellen Stand sowie zum Vorgehen auf Bundes- und Landesebene informiert:

Vorlage 18/236

Vorlage 18/510

Anhörung zu Fracking im Landtag NRW

Im Zuge der aktuellen Krisen wird auch im Landtag NRW über die Möglichkeiten zur Sicherstellung der Energieversorgung aller Bürger*innen und der Industrie diskutiert. In den letzten Wochen wurde auf Bundesebene erneut das sogenannte Fracking als Methode zur heimischen Gasgewinnung in die Debatte eingebracht. Dies betrifft Nordrhein-Westfalen in besonderem Maße, da unter dem Münsterland sehr große Schiefergasvorkommen existieren.

Zum Thema Fracking und seinen Risiken wird am 1. Februar 2023 ab 10 Uhr im Landtag eine Anhörung stattfinden. Der Umweltausschuss ist hierbei mitberatend eingebunden. Die Anhörung wird live gestreamt, somit könnt ihr und können Sie sich digital dazuschalten. Der Link zum Stream wird einige Tage vor der Anhörung in der Sitzungsübersicht des Landtags veröffentlicht.

Wegen des Einsatzes von Chemikalien und der Entsorgung des anfallenden Abwassers birgt das Fracking erhebliche Risiken – unter anderem für das Grundwasser. Deswegen gelten in Deutschland zu Recht seit 2017 strenge gesetzliche Regelungen. In unserem Koalitionsvertrag mit der CDU haben wir Fracking in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen.

Informationen zu den weiteren Tagesordnungspunkten der Sitzung des Umweltausschusses am 30.11.22 gibt es hier:

Bericht der Landesregierung: Geflügelpest: Aktuelle Lage und gemeinsame Präventionsmaßnahmen im Land NRW

Antrag: Mehr Hochwasserschutz für NRW: Pegelmessnetz erweitern und Daten vernetzen – Der Antrag wird derzeit in den beteiligten Fachausschüssen beraten. Das Protokoll zur Plenardebatte gibt es hier ab S. 49. Auch in der Umweltausschuss-Sitzung am 19.10.22 wurde bereits zum Thema Pegelmessnetz diskutiert (s. ab S. 17 sowie den Bericht des MUNV).

Antrag: Mithilfe des chemischen Recyclings Lücken schließen und die Kreislaufwirtschaft stärken – Zu diesem Antrag wird am 18. Januar eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen stattfinden.

Bericht der Landesregierung: Panne beim Chemieunternehmen Inovyn: 1,2-Dichlorethan im Rhein

Bericht der Landesregierung: Grenzüberschreitenden Ammoniakemissionen zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen

Bericht der Landesregierung: Förderung des ländlichen Raums

Hier geht es zur Übersicht mitsamt Tagesordnungen der vorherigen Umweltausschusssitzungen.

Über Fragen und Hinweise zu unserer Arbeit, ob per E-Mail, Telefon oder Post, freuen wir uns!