Mit dem Zukunftsvertrag, dem Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN, stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Hier stellen wir einige zentrale Punkte für die Bereiche Landwirtschaft, Naturschutz, Klimaanpassung und Umwelt heraus. Den Koalitionsvertrag in voller Länge gibt es hier, die Kapitel Landwirtschaft (inkl. Tierschutz und Wald) sowie Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz beginnen auf Seite 27.
Neue Perspektiven für unsere Landwirtschaft
Durch eine breit angelegte Ernährungsstrategie sorgen wir für eine gute Ernährung in den Kantinen unseres Landes und stärken unsere regionale Landwirtschaft. Wichtiger Bestandteil ist ein Kantinenprogramm, das die Versorgung mit regionalen, saisonalen und ökologischen Produkten in den öffentlichen Kantinen des Landes umfasst. Im Fokus unseres Programms stehen die Schulkantinen und die Errichtung von Modellkantinen, in denen Kinder selbst ausprobieren können, wie gesundes und leckeres Kochen geht. Mit einem Sofortprogramm für die bäuerliche Landwirtschaft über 15 Millionen Euro unterstützen wir zudem erstmals kleinere Bauernhöfe ganz besonders.
Ein zweiter Nationalpark für NRW
Wir Grüne streiten schon lange für einen zweiten Nationalpark in NRW. Die Regierungskoalition wird diesen ausweisen. Damit schaffen wir ein möglichst großes und zusammenhängendes Schutzgebiet, um Rückzugsräume für gefährdete Arten zu erhalten. Diesen Prozess möchten wir offen gestalten und allen Regionen die Möglichkeit geben, sich zu bewerben. Im Naturschutz haben wir es geschafft, weitere wesentliche Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt umzusetzen, wie das ambitionierte Landesprogramm Biologische Vielfalt und die Verdopplung des Naturschutzetats im Landeshaushalt.
Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge
NRW war in den vergangenen Jahren stark von Extremwetterereignissen betroffen. Deshalb werden wir die Klimafolgenanpassung ambitioniert voranbringen. Ländliche und urbane Räume denken wir zusammen und gehen Herausforderungen differenziert an. Dazu werden wir die Potenziale von grüner und blauer Infrastruktur für die Klimafolgenanpassung ausbauen, um Synergien in Hochwasserschutz, Renaturierung und Stadtplanung zu nutzen.
Unsere Wälder fit machen für den Klimawandel
Wir wollen den Umbau und Aufbau von naturnahen Wäldern voranbringen. Dazu werden wir u.a. das Landesforstgesetz zu einem Landeswaldgesetz weiterentwickeln, das stärker an den Kriterien einer nachhaltigen Waldwirtschaft ausgerichtet ist. Kurzfristig – und auch bedeutsam für die kommunale Ebene – wollen wir die Forstbetriebsgemeinschaften unterstützen und dafür Sorge tragen, dass die Jagd auf Schalenwild naturangepasst ausgeführt wird. Ein ökologisches Waldinstitut wird im Regierungsbezirk Arnsberg gegründet werden.
Umweltverwaltung stärken – 1000 neue Stellen bis 2027
Starke Gesetze zum Schutz von Umwelt und Natur können nur wirken, wenn sie auch konsequent angewandt werden. Um diese Aufgaben zu bewältigen, muss die Umweltverwaltung umfassend personell ausgestattet werden. Mit einem Zukunftsplan, der u.a. die Schaffung von jährlich 200 Stellen (1.000 Stellen bis 2027) sowie eine Optimierung bestehender Strukturen in der Landesverwaltung vorsieht, stärken wir daher die Umweltverwaltung.
Konsequentes Vorgehen gegen Umweltkriminalität
Umweltkriminalität gefährdet gesetzlich geschützte Umweltgüter, wie Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere. Um die Strafverfolgung dieser Delikte zu verbessern, werden wir eine zentrale Koordinierungsstelle beim Landeskriminalamt ansiedeln. Zu ihren Aufgaben gehören zukünftig die Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden, die Vermittlung von Wissen, Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung von Akteur*innen wie (Umwelt-) Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaften. Zusätzlich bündeln wir die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in einer neuen Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Sie ist für die Verfolgung besonders schwerer Umweltstraftaten zuständig, wie schwerwiegenden Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder das Tierschutzgesetz.
Diese Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt. Wer sich für die Details interessiert, findet hier den Koalitionsvertrag in voller Länge und die Kapitel Landwirtschaft (inkl. Tierschutz und Wald) sowie Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz ab Seite 27.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Anna von Spiczak (anna.von.spiczak(at)landtag.nrw.de, 0211-884 2826) und an Kristina Zippel, Mitarbeiterin im Büro Norwich Rüße MdL (kristina.zippel(at)landtag.nrw.de, 0211-884 2659), wenden.