Newsletter Mai 2021

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

Ökonomie auf Kosten der Ökologie: So lässt sich die kürzlich verabschiedete Novelle des Landeswassergesetzes (LWG NRW)  schnell zusammenfassen. Sie reiht sich nahtlos ein in die sogenannte „Entfesselungspolitik“ der schwarz-gelben Landesregierung.  Als umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion habe ich immer wieder auf die Gefahren für den Trinkwasser- und Gewässerschutz hingewiesen, die von den Neuerungen ausgehen. Unsere Kritik an dem Gesetz und unsere Vorschläge für einen tatsächlichen, zukunftsgewandten Schutz unseres Wassers sind ein Thema in diesem Newsletter.

Doch auch der Zustand unserer von Niederschlagsmangel und Borkenkäferbefall geschwächten Wälder, der fortschreitende Biodiversitätsverlust, das schwarz-gelbe vermeintliche Allheilmittel für die Landwirtschaft „Neue Gentechnik“ sowie mangelhafter Tierschutz in Schlachthöfen gehören zu den umwelt- und tierschutzpolitischen Herausforderungen, die im Mittelpunkt der vergangenen Monate standen und für deren Bewältigung wir mit Grünen Initiativen im Parlament eingetreten sind und auch weiter eintreten werden.

Mein Beitrag in der Rubrik „Meinung“ beschäftigt sich dieses Mal mit dem Thema „Ressourcenverbrauch“ und möglichen Konsequenzen für unseren Lebensstil.

Ich hoffe, dass wir Euch/Sie bald auch wieder persönlich zu spannenden Veranstaltungen zu aktuellen landwirtschafts-, umweltschutz- und tierschutzpolitischen Themen im Landtag begrüßen können.

Viel Spaß bei der Lektüre dieses Newsletters!

Mit freundlichen & Grünen Grüßen

Norwich Rüße MdL

Sprecher für Landwirtschaft, Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz

Parlamentarisches

Einsatz für mehr Umwelt- und Naturschutz

Angesichts der knapper werdenden Wasserressourcen infolge des Klimawandels und des fortschreitenden Biodiversitätsverlustes wäre das Gebot der Stunde eine Stärkung des Gewässerschutzes und ein zukunftsorientiertes Wassermanagement gewesen – so wie wir es in unserem Antrag gefordert haben. Mit der Verabschiedung des neuen Landeswassergesetzes (LWG NRW) hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition jedoch nicht nur den Gewässer- und Trinkwassersschutz massiv verschlechtert, sondern auch die Chance verpasst, Regelungen z. B. im Sinne des Insektenschutzes zukunftssicher fortzuentwickeln. Als umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion habe ich immer wieder auf die Risiken hingewiesen, die von den Neuerungen ausgehen. Die Gefahr der Verunreinigung der Gewässer durch Pestizide und Nitrate mit entsprechenden Auswirkungen auf die Gewässerqualität und auf die unsere Gewässer umgebende Fauna wird bei der Abschaffung der Gewässerrandstreifen billigend in Kauf genommen. Die Aufhebung des generellen Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten (§ 35 LWG NRW) erleichtert zukünftig den massiven Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten. In diesen sensiblen Bereichen Rohstoffe abzubauen, gefährdet unser Trinkwasser, weil die schützende Deckschicht abgebaggert und dadurch der Wasserkörper freigelegt wird. Zwar soll der Wegfall des Abgrabungsverbotes zeitlich mit dem Inkrafttreten der geplanten Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVO) gekoppelt werden, doch werden die darin vorgesehenen Einzelfallprüfungen den bisher bestehenden umfassenden Schutz wohl nicht ersetzen. Zu der Frage, auf welcher methodisch-fachlichen Grundlage die Regelungen zur oberirdischen Bodenschatzgewinnung derzeit erarbeitet werden, erbrachte auch der von der Landesregierung auf unsere Anfrage hin im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (AULNV) vorgelegte Bericht keine Antworten. Die externen Berater*innen, die an der Erarbeitung der WSGVO beteiligt sind, zeichnet jedenfalls eine erstaunliche Nähe zur Rohstoffindustrie aus. Auch hierzu haben wir in einer Kleinen Anfrage kritisch nachgefragt. Es ist zu befürchten, dass dem Wasserschutz in der neuen Verordnung nicht die dringend notwendige Priorität eingeräumt wird. Die Gesetzesnovelle reiht sich damit nahtlos ein in die schwarz-gelbe „Entfesselungspolitik“, die ökonomische Interessen auf Kosten der Ökologie durchsetzt. Damit setzt die Landesregierung ein völlig falsches Signal, wie ich in diesem Video zusammenfasse. Ziel Grüner Umweltpolitik in NRW wird in Zukunft die Wiederherstellung eines effektiven Schutzes unseres Trinkwassers sein.

Der alarmierende Zustand nordrhein-westfälischer Wälder ist vielerorts deutlich sichtbar und durch den  Waldzustandsbericht 2020 auch dokumentiert. Infolge des Klimawandels nehmen die Niederschlagsmengen ab. Der Borkenkäfer breitet sich in den geschwächten Baumbeständen weiter aus. Hinzu kommt die wachsende Gefahr von Waldbränden. Um dieser Gefahr wirksam zu begegnen, bedarf es eines Maßnahmenbündels zur Bekämpfung und Prävention von Waldbränden. Ein wichtiger Baustein ist der Waldumbau hin zu naturnahen und arten- und strukturreichen Wäldern, der mit Nachdruck vorangetrieben werden muss. Mit unserem  Antrag zur wachsenden Waldbrandgefahr haben wir das Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie die SPD-Fraktion haben die Relevanz ebenfalls erkannt und sich unseren Forderungen daher angeschlossen. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag Wachsende Waldbrandgefahr in NRW ernst nehmen – Waldbrandprävention und -bekämpfung weiter effektiv verbessern“ fordern wir zum Beispiel, durch eine Erhöhung des Laubholzanteils in den Wäldern das Waldbrandrisiko zu senken und sämtliche Landesförderprogramme an eine Bereitschaft zur klimaangepassten Waldbewirtschaftung zu binden. Wir Grüne haben zudem durchgesetzt, dass die Regierungsfraktionen die Naturschutz-Akteure nachträglich mit an den Tisch ihrer Projektgruppe zur Konzept-Erarbeitung für Waldbrandprophylaxe und Waldbrandbekämpfung holen. Denn eines ist klar: Wir müssen an das Thema interdisziplinär und ganzheitlich herangehen, um gute Lösungen zu finden.

Für die nächste Sitzung des Umweltausschusses am 12. Mai 2021 haben wir außerdem das Thema der wiederholten Fällungen in alten Buchenwäldern im Hochsauerland auf die Tagesordnung setzen lassen. In ihrem von uns angeforderten Bericht bestätigt die Landesregierung, dass die Kahlschläge nicht mit den Kriterien und Kennzeichen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft nach Landesforstgesetz, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie den einschlägigen Zielbestimmungen zur Waldbewirtschaftung der Naturschutzgesetzgebung zu vereinbaren sind. Wir erwarten nun von der Landesregierung, dass auf Prüfungen auch Handlungen folgen, wie die entsprechende Anpassung des Landesforstgesetzes.

Das Artensterben nimmt weltweit immer dramatischere Züge an. Auch in NRW sind mittlerweile 45 Prozent aller Arten gefährdet. Ganz besonders bedroht sind Insekten. Ursächlich sind vor allem der massive Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und der Verlust natürlicher Lebensräume mit ausreichendem Nahrungsangebot. Die Tatsache, dass die Volksinitiative Artenvielfalt inmitten der Corona-Pandemie genug Unterschriften sammeln konnte, sodass sich der Landtag mit ihren Forderungen beschäftigen muss, zeigt, dass ein breites gesellschaftliches Bewusstsein für die Biodiversitätskrise besteht. Der Schutz der Artenvielfalt gehört ganz oben auf die politische Agenda. Es ist von entscheidender Bedeutung, jetzt zu handeln und Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt so schnell wie möglich konsequent umzusetzen, um noch eine Chance gegen den dramatischen Rückgang der Biodiversität zu haben. Bisher ist die Landesregierung hier weitgehend untätig und aus eigenem Antrieb wird sie auch nicht aktiv werden für den Artenschutz. Besonders wichtig ist der Schutz großer zusammenhängender Flächen als Lebensraum für zahlreiche Arten, etwa von Naturschutzgebieten. Da solche Gebiete von besonderer Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität sind, fordern wir mit unserem Antrag „Wo Naturschutz draufsteht, muss Naturschutz drin sein – keine Pestizide in Naturschutzgebieten“ ein Verbot der Verwendung von Pestiziden in Natur- und anderen Schutzgebieten. Darüber hinaus fordern wir die Entwicklung einer Pestizidminderungsstrategie für NRW mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden in der Masse und in der Toxizität langfristig zu reduzieren. Am 14. Juni 2021 wird dazu eine Sachverständigenanhörung im AULNV stattfinden. Weitere Informationen zur Anhörung werden im Vorfeld hier veröffentlicht werden. Die Anhörung kann live per Video verfolgt werden (dazu sollten zeitnah hier Infos zu finden sein).

Statt etwa eine Pestizidminderungsstrategie umzusetzen, schwebt den Regierungsfraktionen eine Zukunftsvision der Landwirtschaft vor, in der moderne Gentechnik dafür sorgt, dass Nutzpflanzen Schädlingen und Dürren trotzen. Diese kurzsichtige Denkweise spiegelt auch ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen wider. In dem Antrag fordern CDU und FDP unter anderem die Förderung der gezielten Nutzung und Weiterentwicklung neuer Züchtungsmethoden wie der Genom-Editierung sowie die Einrichtung von „Reallaboren“ zur Erforschung Genom-editierter Pflanzenlinien. Das Problematische daran ist zum einen, dass dadurch dem Klimawandel als Ursache der Dürren nicht entgegengewirkt wird, zum anderen aber werden auch die Risiken und Nachteile der Gentechnik heruntergespielt. Auch in der Sachverständigenanhörung am 15. März 2021 und in den eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Expert*innen wurde deutliche Kritik an dem Antrag geübt. So betonte die Biologin und Molekulargenetikerin Frau Dr. Steinbrecher in ihrer Stellungnahme, dass neue Methoden wie CRISPR/Cas längst nicht abschließend erforscht und die Auswirkungen des Einsatzes in der Landwirtschaft nicht abschätzbar seien. Die gentechnische Genom-Editierung sei nicht so präzise wie in dem Antrag dargestellt und unbeabsichtigte Veränderungen führten zu unabsehbaren Risiken. Das Vorsorgeprinzip sollte hier nicht allzu leichtfertig aufgegeben werden und die Risikoerforschung muss mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, um die Debatte mit dringend notwendigen Erkenntnissen voranbringen zu können. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Verbraucher*innen in Deutschland Gentechnik bei Nahrungsmitteln mehrheitlich ablehnen und auch viele Landwirt*innen wollen gentechnikfrei arbeiten. Während in vielen Staaten weltweit bereits gentechnisch veränderte Nahrungsmittel produziert werden, könnte sich für unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern in der Abgrenzung zu solchen Produkten eine wichtige wirtschaftliche Perspektive eröffnen. Letztendlich wollen CDU und FDP das bisherige Agrarsystem mit den neuen gentechnischen Verfahren vor dem Klimawandel retten. Dabei müsste dieses System stark verändert werden, da es viele der Probleme erst geschaffen hat, mit denen die Landwirtschaft heute konfrontiert ist. Eine Bewertung der neuen Studie der EU-Kommission zur Neuen Gentechnik nimmt mein europapolitischer Kollege Martin Häusling MdEP vor.

Engagement für die Durchsetzung von mehr Tierschutz in NRWs Schlachthöfen

Bereits seit vielen Jahren setze ich mich zusammen mit der GRÜNEN Landtagsfraktion für einen verbesserten Tierschutz in nordrhein-westfälischen Schlachthöfen ein. Fast 90 Prozent der über 18 Millionen Schweine, die jedes Jahr in NRW geschlachtet werden, werden mit Kohlendioxid (CO2) betäubt. Aus tierschutzfachlicher Sicht ist die Betäubung mittels COwegen der in der Anfangsphase der Betäubung auftretenden Wirkungen – starke Reizung der Schleimhäute, Hyperventilation, Atemnot und Erstickungsgefühl – abzulehnen. Darüber hinaus besteht die tierschutzrechtliche Problematik, dass bei dieser Betäubungsmethode bei größeren Tiergruppen der zwischen Betäubung und Tötung vorgesehene maximale Zeitraum von 20 Sekunden nicht eingehalten werden kann. In unserem Antrag Tierschutz ernstnehmen – CO2-Betäubung bei Schlachtschweinen endlich beenden!“ fordern wir daher die Prüfung eines Verbots dieser Betäubungsmethode und die Festlegung einer betriebsindividuellen maximalen Produktionsgeschwindigkeit in den Bereichen Zutrieb, Betäubung und Tötung in einem Schlachtbetrieb, um die maximale Wahrung des Tierschutzes in diesen sensiblen Bereichen zu gewährleisten. Aktuell wird unser Antrag im AULNV beraten. Am 12. Mai 2021 wird dazu im Ausschuss ein Fachgespräch stattfinden. Die Stellungnahmen werden im Vorfeld hier veröffentlicht werden. Live verfolgt werden kann die Anhörung hier.

Nach Recherchen einer Tierschutzorganisation wurden Mitte März schockierende Missstände in einem Schlachtbetrieb in Selm im Kreis Unna öffentlich. Dort wurden illegale Schächtungen von Schafen und Rindern durchgeführt, die mit erheblichem Leiden für die Tiere verbunden waren. Bereits in der Vergangenheit gab es in dem Betrieb fehlende Dokumentationen, Tiere ohne Ohrmarken und Hinweise auf ein mögliches illegales Schächten sowie Schwarzschlachtungen ohne behördliche Genehmigung. Mangels Beweisen konnte der Schlachthofbetreiber aber nie belangt werden. Dies wirft die Fragen auf, wieso das zuständige Veterinäramt im Kreis Unna einen solch auffälligen Risikobetrieb nicht intensiver überwacht hat. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) steht als Aufsichtsbehörde in der Verantwortung. Im AULNV haben wir das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und dazu eine Berichtsanfrage gestellt. In ihrem Bericht führt die Landesregierung aus, nach Zugang des Beweis-Videomaterials der Tierschutzorganisation seien umgehend behördliche Maßnahmen ergriffen worden. Die Schächtungen hätten mutmaßlich außerhalb der regulären Schlachtzeiten stattgefunden. Dies stellt auch der Kreis Unna so dar. Ein Beitrag des Politik-Magazins FAKT zeigt jedoch, dass das Videomaterial der Tierschutzorganisation belegt, dass Schächtungen auch bis in den späten Vormittag hinein stattfanden. Zudem zeigt es Rinderköpfe ohne Bolzenschuss-Einschusslöcher – mit amtlichem Freigabe-Stempel. Die Fakten deuten auf ein skrupelloses Vorgehen des Schlachthofbesitzers und der Mitarbeiter und auch ein Versagen der zuständigen Kontrollbehörden hin. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine effektive Überwachung in den besonders tierschutzsensiblen Bereichen von Schlachtbetrieben wäre. In unserem Antrag „Tierschutz an Schlachthöfen in Nordrhein-Westfalen verbessern!“ hatten wir u.a. die Einführung von kamerabasierten Überwachungssystemen in Schlachthöfen gefordert. Dieser Antrag stieß bei den Regierungsfraktionen jedoch auf Ablehnung. In der letzten Sitzung des AULNV habe ich der Ministerin Ursula Heinen-Esser eine Landesförderung für mehr Videoüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen, um das Thema endlich voranzutreiben. Sie äußerte sich verhalten, signalisierte jedoch Gesprächsbereitschaft. Wir bleiben dran!

Übrigens: In der Parlamentsdatenbank kann der Beratungsverlauf von Anträgen und Gesetzen sowie anderen Initiativen mittels Suchfunktion nachvollzogen werden.

Meinung

Ressourcenverbrauch – Auch unser Lebensstil muss sich ändern!

Unser Ressourcenverbrauch ist enorm und wächst unaufhörlich. Noch nie wurde der Erdüberlastungstag, an dem wir unsere natürlichen Ressourcen für das Jahr verbraucht haben, so früh erreicht wie dieses Jahr. Der 5. Mai – ein trauriger Rekord. Einen relevanten Anteil daran hat die boomende Bauwirtschaft: Sie führt zu einem rasant wachsenden Bedarf an Sand und Kies, den Grundzutaten von Beton. In einigen afrikanischen und asiatischen Staaten ist illegaler Sandabbau, bei dem über Nacht ganze Strände verschwinden, ein massives, virulentes Problem. Doch auch in Deutschland werden die Ressourcen knapper – mit konkreten negativen Auswirkungen für den Umweltschutz, wie z. B. am Niederrhein. Nicht zuletzt getrieben von den Interessen der Kiesunternehmen, welche die hohe Nachfrage zu befriedigen suchen, novellierte die schwarz-gelbe Landesregierung jüngst das Landeswassergesetz und erleichtert so in Zukunft den Abbau von Rohstoffen auch in Wasserschutzgebieten (s.o. unter „Parlamentarisches“). Damit gefährdet sie nicht nur unsere Gewässer und unser Trinkwasser, sondern handelt auch maximal kurzsichtig, denn die Ressource Kies ist wie viele andere endlich. Eine nachhaltige Lösung für das Problem sich verknappender Ressourcen kann nur die verstärkte Verwendung von nachwachsenden und recycelten Baustoffen sein wie zum Beispiel Holz, einem nachwachsenden Rohstoff, der gleichzeitig CO2 einlagert, oder recyceltem Beton. Der Staat kann über die eigene Nachfrage und Förderprogramme, umwelt-, klima- und ressourcenschonendes Bauen fördern. Dass hier Handlungsbedarf besteht, verdeutlicht auch die aktuell hohe Nachfrage nach Holz als Baustoff auf der einen und dem mangelnden Angebot auf der anderen Seite. Nachbarländer wie Luxemburg und die Niederlande gehen hier bei der Förderung des Bauens mit Holz bzw. des Verbots des Einsatzes von Recycling-Beton im Straßenbau mit gutem Beispiel voran. Damit die Bauwirtschaft auch in NRW auf nachhaltige Baustoffe setzt, muss die Landesregierung endlich entsprechende Anreize setzen.

Doch nicht nur bei Baustoffen ist unser Ressourcenverbrauch enorm und wenig nachhaltig. Unaufhörlich wächst die Plastikflut, „vermüllt“ unseren Planeten und gelangt über Meerestiere in den Ozeanen auch in die menschliche Nahrungskette. Mit jährlich 226,5 Kilogramm pro Kopf ist Deutschland europäischer Spitzenreiter bei der Produktion von Verpackungsmüll. In der Covid-19-Pandemie ist diese Menge sogar noch gestiegen. Unseren zielführenden GRÜNEN Antrag zur Reduktion von Mikroplastik, u.a. durch ein Verbot von Mikroplastik als Inhaltsstoff in Kosmetik- und Hygieneprodukten, lehnte die Landesregierung aber ab und auch unser Antrag zur Förderung der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft wurde im mitberatenden AULNV bereits abgelehnt. Um die Müllflut endlich einzudämmen, müssen wir auf vielen Ebenen ansetzen: Die Recyclingquote ist aktuell extrem niedrig. Dass noch so viele Verpackungsabfälle verbrannt anstatt recycelt werden, liegt auch daran, dass es sich oft um sogenannte Verbundverpackungen handelt, die nur unter großem Energieaufwand in ihre Einzelbestandteile zerlegt werden können und daher stattdessen verbrannt werden. Deshalb muss die Recyclingfähigkeit von Kunststoffprodukten und Produktverpackungen gezielt gefördert und die Forschung zu Kreislaufwirtschaftsinnovationen vorangetrieben werden. Noch besser als Recycling ist natürlich die Müllvermeidung. Der verpflichtende Einsatz von Mehrwegsystemen, wie er zurzeit im Zuge der Novellierung des Verpackungsgesetzes diskutiert wird, ist hier zum Beispiel ein wichtiger Ansatz.

Es steht aber nicht nur die Politik in der Pflicht. Auch wir als Verbraucher*innen müssen bewusster konsumieren und unseren Lebensstil in puncto Ressourcenverbrauch ändern. Das Problembewusstsein hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Sichtbarer Ausdruck sind zum Beispiel Unverpacktläden, die mittlerweile in zahlreichen Städten und Kreisen ihr Sortiment lose, frei von Verpackungen, anbieten, sodass kein Verpackungsmüll und auch weniger Lebensmittelabfälle anfallen. In Umfragen (z.B. hier und hier) geben immer mehr Verbraucher*innen an, sich weniger Verpackungen zu wünschen und das Konzept zu befürworten. Dennoch sind die Läden derzeit eine Nische. Letztendlich entscheiden sich viele Menschen – sei es aus Mangel an Alternativen oder auch aus Gewohnheit – zum Gang in die großen Supermärkte und ihr Angebot an makellosen verpackten Produkten. Daher wird politische Steuerung in Form von Anreizen für Handel und Gastronomie sicher nötig sein, um in der Breite eine wirksame Veränderung herbeizuführen. Gleichzeitig ist aber auch eine kritische Reflexion und Umstellung unserer Gewohnheiten unumgänglich. Verbraucher*innen können und sollten durch ihre Kaufentscheidungen Einfluss auf das Angebot nehmen. Ziel muss die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftssystems zu einer konsequenten Kreislaufwirtschaft sein.

Übersicht meiner Anfragen an die Landesregierung

Offene Kleine Anfragen*  
Flächenverbrauch in Senden  Konsequenzen der Planungen für eine neue Energie- und Klimaagentur NRW für den Kreis Borken 
Konsequenzen der Planungen für eine neue Energie- und Klimaagentur NRW für den Kreis Unna Konsequenzen der Planungen für eine neue Energie- und Klimaagentur NRW für den Kreis Coesfeld
Konsequenzen der Planungen für eine neue Energie- und Klimaagentur NRW für den Kreis Steinfurt Talsperrensicherheit
Weihnachtsbaumanbaufläche im Sauerland
* Die Landesregierung hat vier Wochen Zeit zur Beantwortung. Die Antworten können nach ihrer Veröffentlichung in der Parlamentsdatenbank abgerufen werden.
Beantwortete Anfragen
Versorgung verletzter einheimischer Wildtiere im MünsterlandMangelhafte Umsetzung von Naturschutzrichtlinien am Beispiel des Vogelschutzgebiets Unterer Niederrhein 
Insolvenz der Gülleaufbereitungsanlage NDM Naturwertstoffe in Velen Vorkaufsrecht des Landes nach § 74 LNatSchG NRW
Umweltverträglicher Umgang mit dem Grubenwasser am ehemaligen Bergbaustandort Ibbenbüren Naturschutzwacht
Circular Economy – Investitionen in Mono-Klärschlammverbrennungskapazitäten Ergebnisse Abschlussbericht Untersuchungsvorhaben zur zukünftigen Klärschlammentsorgungsstruktur in NRW
Klimawirkung der Bodennutzung in NRWBeteiligung externer Rechtsberater an Wasserschutzgebietsverordnung 
Ökologischer Weihnachtsbaumanbau 
Eine vollständige Übersicht meiner Kleiner Anfragen ist hier zu finden.

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