Doch keine Novelle des Landesnaturschutzgesetzes im Sinne der Artenvielfalt in NRW?

Auf der Veranstaltung des Umweltministeriums „Insekten schützen – Artenvielfalt erhalten“ im Juni 2019, hatte Ministerpräsident Laschet in seiner Eröffnungsrede angekündigt, dass das bestehende Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) im Sinne der Artenvielfalt weiterzuentwickeln wäre. Unter anderem kündigte der Ministerpräsident an, die gute fachliche Praxis im Rahmen der Novelle im Sinne der Artenvielfalt definieren zu wollen. Auf diesem Weg könne ein bedeutender Beitrag zur weiteren Sicherung der Artenvielfalt in NRW geleistet werden.

Laut der Vorlage zur Arbeitsplanung für das Jahr 2019 (Vorlage 17/1650) hatte die Landesregierung eine Novelle LNatSchG für das 4. Quartal vorgesehen. Ein Referentenentwurf des Hauses liegt bislang jedoch nicht vor. In der aktuellen Übersicht zur Arbeitsplanung für das Jahr 2020 (Vorlage 17/3061) ist die geplante Novelle des LNatSchG nicht aufgeführt. Somit ist davon auszugehen, dass die Landesregierung von ihrem Vorhaben der Novellierung zumindest vorläufig Abstand genommen hat, trotz der oben angekündigten weitergehenden Änderungen.

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