Dem Ökologischen Landbau kommt eine besondere Vorreiterrolle hinsichtlich einer am Leitbild der Nachhaltigkeit ausgerichteten Agrarpolitik zu. Nordrhein-Westfalen sollte als starker Standort für die Landwirtschaft hinsichtlich der Umsetzung nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden eine Vorreiterrolle einnehmen und bei der Verpachtung landeseigener Flächen die Umsetzung klarer ökologischer Vorgaben einfordern. Gerade auch vor dem Hintergrund des aktuellen Zustandes der Artenvielfalt erscheint dies dringend angebracht. Daher sollten auch die Liegenschaften des Landes weitestgehend auf eine am Ökologischen Landbau orientierte Bewirtschaftung umgestellt werden. Auf diese Weise würde Nordrhein-Westfalen vorbildhaft vorangehen, der veränderten Verbrauchernachfrage gerecht werden und gleichzeitig auch positive Impulse für die Artenvielfalt und den Insektenschutz setzen.
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Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
1. die Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe zu verbessern, den Neueinstieg in die ökologische Bewirtschaftung zu erleichtern und die Vermarktung regional erzeugter Bio-Produkte zu unterstützen,
2. die finanzielle Förderung des Ökolandbaus im Förderprogramm Ländlicher Raum für die nächste Förderperiode zu sichern und konsequent auszubauen,
3. bei der Verpachtung landeseigener Flächen die Umsetzung klarer ökologischer Bewirtschaftungsvorgaben (u.a. Fruchtfolgen, Pestizidreduktion, Düngereduktion) einzufordern,
4. gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW ein Marketingkonzept zu entwickeln, das Verbraucherinnen und Verbraucher über die Vorzüge des ökologischen Landbaus informiert. In diesem Zusammenschluss soll auch ein Label „heimische Bio“ zur Unterstützung des regionalen Ökolandbaus entwickelt werden,
5. ein Programm für landeseigene Kantinen aufzulegen, das zum Ziel hat, eine Verwendung von überwiegend ökologisch produzierten Lebensmittel zu erreichen,
6. ein Programm für Kantinen und Mensen in öffentlichen Einrichtungen aufzulegen, das zum Ziel hat, eine Verwendung von mindestens 20 Prozent ökologisch produzierter Lebensmittel zu erreichen.
7. Themen des Ökolandbaus verstärkt in der beruflichen Ausbildung sicherzustellen und in den Lehrplänen der berufsbildenden Schulen zu verankern,
8. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass konsequent 20 Prozent der Agrarforschungsmittel auf die Erforschung des ökologischen Landbaus verwendet werden.
9. ein Forschungsförderprogramm des Landes für besonders Erfolg versprechende Forschungsprojekte an Hochschulen zum ökologischen Landbau aufzulegen.
10. zu prüfen, an welchen Hochschulstandorten die Kapazitäten für Forschung und Lehre zum ökologischen Landbau sinnvoll dauerhaft ausgebaut werden können und den Ausbau entsprechend vorzunehmen.