Wie gehen die zuständigen Umweltbehörden Beschwerden und Hinweisen zur unsachgemäßen Gülleausbringung nach?

Die Ausbringung der Gülle durch die heimischen Landwirtinnen und Landwirte auf die Felder, führt immer wieder zu Beschwerden seitens der Bevölkerung. Gründe dafür sind die zeitweilig hohe Geruchsbelastung, aber auch offensichtliche Verstöße gegen geltendes Düngerecht, wie beispielsweise Aufbringungen in den Wintermonaten. Letztlich hat die regelmäßige Medienberichterstattung hinsichtlich illegaler Gülleimporte – insbesondere in den grenznahen Regionen – zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich einer unsachgemäßen Gülleaufbringung beigetragen.

Gerade hinsichtlich der Feststellung und Nachverfolgung von Verstößen gegen geltendes Umwelt- und Naturschutzrecht sind die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern häufig essentiell. Beschwerden und Hinweise bezüglich einer unsachgemäßen Gülleaufbringung gehen dabei nicht nur bei der Landwirtschaftskammer NRW, sondern auch in den Unteren Wasser- oder Landschaftsbehörden der Kreise ein. Die Praxis hat gezeigt, dass die einzelnen Kreise mit diesen Eingaben zuweilen sehr unterschiedlich umgehen.

Folgende Fragen haben wir für 32 Kreise in NRW gestellt. Die Antworten der Landesregierung finden Sie hier.

1.         Wie oft wurde die Behörden des Kreises Aachen wegen Gülleausbringungen für das Kreisgebiet im Jahr 2018 mit Beschwerden bzw. Hinweisen kontaktiert? (Bitte Beschwerden und Hinweise an die Untere Wasserbehörde (UWB) und der Untere Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises auflisten.)

2.         Wie haben die Behörden des Kreises Aachen in diesen Fällen reagiert? (Bitte Reaktionen der Unteren Wasserbehörde (UWB) und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises benennen.)

3.         In wie vielen Fällen sind die Behörden des Kreises in Form eines Vor-Ort Besuches nachgegangen? (Bitte für die Untere Wasserbehörde (UWB) und die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Aachen benennen?)

4.         In wie vielen Fällen wurde Vor-Ort-Kontrolle durch die Kreisbehörden durchgeführt? (Bitte für die Untere Wasserbehörde (UWB) und die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Aachen benennen.)

5.         Für den Fall, dass die Untere Wasserbehörde (UWB) bzw. die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Aachen die Beschwerden und Hinweise an die Landwirtschaftskammer weitergegeben hat: Wie hat die Untere Wasserbehörde (UWB) bzw. Untere Landschaftsbehörde die Berechtigung der Hinweise bzw. Beschwerden selbst überprüft? (Bitte insbesondere angeben, ob eigene Vor-Ort-Kontrollen erfolgten.)

Die Antworten der Landesregierung finden Sie hier.

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