Seit 1991 sind Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen im Rahmen der Produktverantwortung verpflichtet, diese gemäß der Verpackungsverordnung zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben, wurde neben dem damals bestehenden öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgungssystem ein weiteres, ein Duales System aufgebaut. Zu diesem Zwecke wurde im Zusammenschluss seitens des Handels, des Industrie und den Verpackungsherstellern 1990 das erste duale System „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD)“ gegründet. Im Jahr 2003 kam es zur Wettbewerbsöffnung, so dass sich heute insgesamt neun Systembetreiber auf dem Markt befinden.
Die Kommunen kooperieren meist auf ganz unterschiedliche Weise mit dem Dualen System. Zwar soll die Kommune Rahmenvorgaben für die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Behälter und die Häufigkeit der Leerungen festlegen können, aber nur „soweit eine solche Vorgabe erforderlich ist“ (§ 22 Abs. 2 WertstoffG RE). Dieses Kooperationsregime macht es für Bürgerinnen und Bürger oftmals unübersichtlich, beispielsweise an wen Sie sich in Beschwerdefällen wenden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche ordentlichen Stellen überprüfen das Duale System, insbesondere dann wenn dieses privatwirtschaftliche Vereinbarungen mit Dritten eingeht?
2. An welche Stellen können sich Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden wenden, wenn sie Mängel bei der Dienstleistungspflicht des Dualen Systems feststellen?
3. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen seitens der Umweltbehörden, wenn das Duale System nachweislich seiner Dienstleistungspflicht nicht nachkommt?
4. Inwiefern wurde von diesen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Dualen System innerhalb der letzten zehn Jahre Gebrauch gemacht? (Bitte Gründe dafür benennen.)