Zum 26. Mal rufen die Vereinten Nationen den Weltwassertag aus und fordern damit auf, sich für die Realisierung eines nachhaltigen Wasserressourcen- und Gewässermanagements einzusetzen. Nach wie vor ist das Grundwasser vielerorts stark mit Nitrat belastet. Eine neue Düngeverordnung könnte hier entscheidend sein.
Jahrelang wurde um die Ausgestaltung einer neuen Düngeverordnung gerungen, mit dem Ziel, die stofflichen Risiken, die mit der Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verbunden sind, zu verringern. Als dann im Jahr 2016 eine Novellierung als Minimalkompromiss erfolgte, weil eine weitere zeitliche Verzögerung unverantwortlich gewesen wäre, waren Fachexpert*innen und Umweltschützer*innen sich einig, dass diese Neufassung nicht ausreichen würde um die Gewässersituation spürbar zu verbessern.
Der anhaltenden Kritik zum Trotz, setzte auch die schwarz-gelbe Landesregierung diesen Kurs unbeirrt fort. Sie entschied sich dafür, der anhaltend hohen Belastung in den roten Gebieten, also dort wo die Grenzwerte überschritten werden, nur das vorgegebene Minimum von drei weiteren Maßnahmen entgegenzusetzen. Dazu zählte die Analyse eingesetzter Wirtschaftsdünger, eine Ausweitung der Sperrfrist auf Grünland und die Verkürzung der Einarbeitungszeit bei Ausbringung von vier Stunden auf eine Stunde. Der Schutz unserer Gewässer – und somit auch unserem Trinkwasser, dem Lebensmittel Nummer 1 – wurde hier wieder einmal zugunsten ökonomischer Interessen hinten angestellt.
Die EU hat die Bundesregierung verklagt und fordert sie nun dazu auf, ambitioniertere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Nitrat zu ergreifen. Kommt die Bundesregierung dem nicht nach, drohen Strafzahlungen in Höhe von 860.000 Euro pro Tag. Um das zu verhindern, hat die Bundeslandwirtschaftsministerin kurzfristig Ende Januar Nachbesserungsvorschläge bei der EU-Kommission zur Düngeverordnung (DüngeVO) eingereicht, ohne diese in einem Abstimmungsprozess mit den zu beteiligenden Verbänden sowie den Bundesländern zu beraten. Doch auch diese Pläne zur Verschärfung der DüngeVO reichen der EU laut Medienberichten nicht aus, es seien weitere Nachbesserungen gefordert worden. Zudem soll Deutschland die Änderungen schneller als geplant umsetzen. Um den Strafzahlungen und der zunehmenden Gewässerbelastungen zu entgehen, müssen daher zeitnah praktikable Lösungen umgesetzt werden.
DüngeVO im Interesse von Umwelt, Wasser und Bauern neu gestalten
Die anstehende erneute Novellierung ist nun eine Chance, die DüngeVO von Grund auf so zu gestalten, dass sie dem Schutz unserer Gewässer genügt und der Landwirtschaft verständliche und praktikable Vorgaben macht. Dazu müssen Bäuer*innen beim Schutz von Wasser und Umwelt unterstützt und nachhaltige Formen der Landnutzung und Tierhaltung gefördert werden. Ein Weniger an Nährstoffeinträge kann nur durch klare Vorgaben für die Düngung erzielt werden. Der jetzige pauschale Kontrollwert ist mit 175 kg N/ha zu hoch und sollte gesenkt werden. Der zu berechnende betriebsindividuelle Kontrollwert sollte keine Anrechnung von Futterverlusten und anderen Stickstoffverlusten zulassen. Zusätzlich braucht es eine Reduzierung der Tierzahlen in den Hochkonzentrationsgebieten und die Einführung einer einfachen aber verpflichtenden Hoftorbilanz, die sämtliche Nährstoffeingänge und Ausgänge eines Betriebes erfasst und so zu klaren Berechnungen des Stickstoffüberschusses führt.
Maßnahmen wie diese können dazu beitragen, eine für die nächsten Jahre glaubhafte Gesamtkonzeption zur nachhaltigen Senkung der Nitratwerte zu entwickeln. Nur so kann der hohen Nitratbelastung langfristig entgegengewirkt und ein nachhaltiger Schutz unserer Gewässer und unseres Trinkwassers gewährleistet werden.