Norwich Rüße: „Planungspolitik nach Gutsherrenart“

„Grundsätzlich sind dort nur Ansiedlungen zulässig, die der festgelegten Zweckbindung des etwa 200 Hektar großen Gewerbegebietes entsprechen“, erklärt Norwich Rüße in einer Pressemitteilung. In einer kleinen Anfrage hat er das Thema jetzt auch im Landtag vorgetragen.

Das Thema ist in Greven bekannt: Mit der Festlegung auf flughafenaffines Gewerbe können im Airportpark nur Firmen angesiedelt werden, die zwingend auf die räumliche Nähe zum Flughafen für ihre Produktion oder ihre Dienstleistungen angewiesen sind. Durch diese strikte Festlegung im Regionalplan sollte auch jegliche Konkurrenz zu Gewerbegebieten benachbarter Kommunen unterbunden werden, so Rüße.

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten komme die Landesregierung nun zu dem Schluss, dass der Grundsatz eines zwingenden Zusammenhangs zwischen Firmenansiedlung und Flughafenaffinität nicht in jedem Fall notwendig sei. Gleichzeitig bestätige sie aber in der Antwort auch, im AirportPark FMO seien „nur Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, die auf eine unmittelbare räumliche Nähe zum Flughafen für ihre Leistungs- bzw. Produktionserbringung angewiesen sind.“

„Diese widersprüchliche Argumentation kann ich nicht mehr nachvollziehen, da nun im AirportPark zum Beispiel ein Fahrzeugaufbereiter und ein Paketdienst, der im Münsterland ausschließlich über die Straße agiert, genehmigt werden sollen. Und Frachtflug gibt es am FMO sowieso nicht“, reagiert der Steinfurter Rüße. Hier werde Raumplanung vollkommen beliebig gemacht – eine „Planungspolitik nach Gutsherrenart“.

Auch fragt sich der Abgeordnete, wie die anderen münsterländischen Kommunen diese Aufweichung der Ansiedlungspraxis sehen. Denn sie mussten Anteile ihrer Gewerbeflächen an den AirportPark abgeben. „Wenn das für ganz spezielles Gewerbe, das nur in Flughafennähe anzusiedeln sei, passiert, ist das für die anderen Kommunen vermutlich akzeptabel“, so der Abgeordnete.

Wenn er Bürgermeister wäre, würde ihn aber schon ärgern, dass dort nun Firmen angesiedelt werden sollen, die genauso gut an jeder anderen Stelle im Münsterland tätig werden könnten und dann dort Arbeitsplätze schafften sowie Steuerleistungen erbringen würden. Allein im Interesse der Nachbarkommunen müsse sich das Land noch einmal mit dieser Problematik befassen und sich nicht blauäugig auf die Aussagen der Bezirksregierung verlassen. Diese hatte zuvor den ansiedlungsinteressierten Unternehmen einen planungsrechtlichen Persilschein ausgestellt, ohne dass die festgesetzte Flughafenaffinität tatsächlich erkennbar ist, so Norwich Rüße.

Pressemitteilung vom 01. November 2018

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage finden sie hier (noch nicht veröffentlicht).

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.