Nachhaltige Agrarpolitik in Europa und NRW

2021 beginnt die nächste Förderperiode für die Landwirtschaft in der EU – die Beratungen dazu laufen derzeit. Dies bietet die Möglichkeit, eine Agrarförderung aufzustellen, die sich EU-weit gleichermaßen auf Umwelt, biologische Vielfalt, Tierschutz und wirtschaftliche Perspektiven für bäuerliche Betriebe und ländliche Gemeinschaften ausrichtet. Dazu wäre ein klarer europäischer Rahmen nötig. Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Einsatz von Landwirt*innen für Nachhaltigkeit und Tierschutz, sowie faire Einkommen und die ländliche Entwicklung im Unterbietungswettlauf der Mitgliedsstaaten untergehen können.

Im Juni dieses Jahres hat die Europäische Kommission ihre Entwürfe für die Agrarreform vorgelegt. Diese sehen vor an der bisherigen Zweisäulenstruktur festzuhalten. Das heißt: Die Direktzahlungen, die Bäuerinnen und Bauern pro Hektar bekommen (erste Säule) und die Programme zur Förderung des Ländlichen Raums (zweite Säule) sollen weiterhin als Grundlage dienen. Geplant ist allerdings die Mittel für die zweite Säule, mit der beispielsweise Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen gefördert werden, stark abzuschmelzen. Zwar soll es die Möglichkeit einer Umschichtung von 15 Prozent der Mittel von der ersten in die zweite Säule oder umgekehrt geben. Doch jegliche Kürzung der zweiten Säule ist eine fatale Schwächung der gezielten Förderung beispielsweise von Ökolandbau, der ländlichen Entwicklung sowie der regionalen Vermarktung. Doch gerade diese Förderung erreicht die höchste Gemeinwohlleistung, daher ist eine Kürzung hier, gemessen an den anhaltenden Herausforderungen wie Klimaschutz, Erhalt der Biodiversität und Verbesserungen im Tierschutz, ein vollkommen falsches Signal.

Darüber hinaus plant die EU-Kommission umweltfreundliche Praktiken in der Landwirtschaft, das sogenannte Greening, abzuschaffen. Künftig sollen die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob sie diese Maßnahmen, wie etwa den Erhalt von Blühstreifen oder die Reduzierung von Pflanzen- und Düngemittel, finanziell honorieren. Damit werden die Festschreibung EU-weit verbindlicher Umweltstandards und deren Durchsetzung rückentwickelt, obwohl nicht weniger, sondern mehr Ambition notwendig ist.

Deswegen fordern wir von der Landesregierung sich gegenüber der EU-Kommission, der Bundesregierung und im Austausch mit den anderen Bundesländern auf der anstehenden Agrarministerkonferenz für eine Umstrukturierung der gemeinsamen Agrarpolitik einzusetzen. Diese sollte sämtliche Zahlungen gemäß dem Leitbild „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ ausrichten, das beinhaltet zum Beispiel Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und bäuerlicher Kulturlandschaften. Zudem sollte es keine Abschmelzung der zweiten Säule, sondern eine Aufstockung geben. Außerdem sollte die Landesregierung sich für einen spürbaren Bürokratieabbau für landwirtschaftliche Betriebe einsetzen.

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