Mehr Transparenz bei Lebensmittel-Verstößen

Die Behörden müssen Verbraucher*innen ab sofort wieder über Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften informieren und den Namen des Unternehmens veröffentlichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden. Damit wird zur Pflicht, wofür wir GRÜNE uns seit Jahren einsetzen: Transparenz bei Missständen in der Lebensmittelherstellung!

Dioxin in Futtermitteln, Pferdefleisch in Fertiggerichten oder Fipronil-belastete Eier– Lebensmittelskandale wie diese treten immer wieder auf und verunsichern die Verbraucher*innen. Zuständige Behörden sind verpflichtet – nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) – die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften zu informieren. Diese Informationspflicht gilt insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass in Lebensmitteln zulässige Grenzwerte überschritten oder qualifiziert verbraucherschützende Regelungen verletzt worden sind.
Im Jahr 2013 war nach einer entsprechenden Änderung des Lebensmittelrechts durch den Bundestag ein jahrelanger Rechtsstreit entfacht. Im April 2013 wurde die Umsetzung dieser Regelung in NRW durch das Oberverwaltungsgericht gestoppt und Behörden die Nennung von Unternehmen in Einzelfällen verboten. Die Lebensmittelindustrie, aber auch das Bäcker- und Metzgerhandwerk waren gegen diese Form der Transparenz Sturm gelaufen, da man durch eine öffentliche Namensnennung irreparable Schäden der betroffenen Unternehmen fürchtete. Die Kläger fanden insbesondere in den damaligen Oppositionsfraktionen von CDU und FDP Verbündete, die diese neuen verbraucherfreundlichen Regelungen scharf kritisierten.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass eine Veröffentlichung von Verstößen Unternehmen zwar belaste, aber Verbraucherinteressen in der Abwägung Vorrang einzuräumen ist. Das gilt auch für die Veröffentlichung von Verdachtsfällen. Damit räumt das Bundesverfassungsgericht den Verbraucherinteressen einen Vorrang gegenüber den klagenden Unternehmen ein. Die Frage wie lange diese Meldungen online verbleiben, muss nun der Bundesgesetzgeber noch klären. Die Landesbehörden sind aber trotzdem dazu verpflichtet, die Veröffentlichung von Verstößen gegen Gesundheits- und Hygienevorschriften ab sofort zu organisieren und umzusetzen.
Auf unsere Nachfrage hin bestätigt die Landesregierung nun mit der Umsetzung des Urteils beginnen zu wollen. Sogar die unter Rot-Grün zu dem Zweck eingerichtete Plattform „Lebensmitteltransparenz.nrw.de“ soll noch in diesem Sommer reaktiviert werden. Wir begrüßen, dass die Landesregierung das Urteil jetzt umsetzt, obwohl CDU und FDP bislang diese gute Möglichkeit der Verbraucherinformation stets abfällig als ‚Hygiene-Pranger‘ diskreditiert haben.

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