„Politiker versprechen immer viel…“ – Der Faktencheck Nr. 1: Naturschutzgesetz

308107_web_R_by_Ingrid Kranz_pixelio.de„Politiker lügen doch alle – vor der Wahl versprecht ihr viel und dann haltet ihr nix davon….“

Diesen Vorwurf durfte ich mir im Rahmen einer Diskussion mit Jugendlichen anhören. Mein Eindruck ist, dass dieses Vorurteil gegenüber der Politik seit Jahrzehnten hartnäckig besteht, aber gerade mit Blick auf grüne Politik hier in NRW einen Faktencheck nicht überlebt. Deshalb werde ich mir mal in loser Folge meinen Politikbereich „vorknöpfen“ und schauen, was wir mit dem Koalitionsvertrag versprochen und was wir davon gehalten haben.

Faktencheck Nr. 1:
Das neue Landesnaturschutzgesetz

Die Natur in Nordrhein-Westfalen ist vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Zum einen sind wir ein dicht besiedeltes Land, das durch zahlreiche Verkehrswege zerschnitten und sehr zersiedelt ist. Zum anderen hat NRW in der Tiefebene eine äußerst intensive Landwirtschaft, die der Natur ebenfalls nur sehr wenig Raum lässt. Allein das macht Verbesserungen im Naturschutz notwendig, um die Artenvielfalt zu erhalten. Dazu kommt, dass 2010 ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten ist und eine entsprechende Anpassung des alten Landschaftsgesetzes sinnvoll war. Und schließlich hatte die alte schwarz-gelbe Landesregierung das Landschaftsgesetz deutlich verschlechtert, Mitwirkungsrechte beschnitten und den Naturschutz ausgehöhlt. Ein Neustart im Naturschutz war also dringend notwendig!

Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag 2012 mit der SPD folgende Absicht verankert:

Wir haben in dieser Legislaturperiode ein neues Landesnaturschutzgesetz verabschiedet.
Dabei haben wir unter anderem folgende Neuerungen in dem Gesetz verankert:

– Biotopverbundfläche von 15 % der Landesfläche

– Wiedereinführung eines echten Widerspruchsrechts der Landschaftsbeiräte, jetzt: Naturschutzbeiräte

– Wiedereinführung der Pflicht zu flächendeckenden Landschaftsplänen

– gesetzliche Verankerung einer dauerhaften Finanzierung des Naturschutzes (nach den unverantwortlichen Streichungen der finanziellen Mittel für den Naturschutz durch die schwarz-gelbe Regierung 2005-2010)

– Einführung einer neuen Schutzgebietskategorie „Widnisgebiete“ in Wäldern (wirtschaftlich nicht genutzte, geschützte Waldbereiche)

– erhebich verbesserter Grünlandschutz und verbesserte Ausrichtung der Grünlandnutzung an naturschutzfachlichen Anforderungen (Grünlandumbruchverbot; Verbot von Pestiziden af Grünland in NSG; grundsätzliche Verpflichtung des Mähens von innen nach außen (Wildschutz); Schutz von Feuchtgrünland vor weiterer Entwässerung usw.)

– Schutz von Streuobstwiesen

– Erweitertes Vorkaufsrecht in Naturschutzgebieten

– Abschaffung der gesetzeswidrigen(!) schwarz-gelben 1 : 1 Kompensationsregelung und Rückkehr zu geltendem Bundesrecht

Ich meine, wer diese – nicht vollständige – Liste der Verbesserungen im neuen Landesnaturschutzgesetz sieht, ekennt, dass wir unser Versprechen aus dem Koalitonsvertrag eingehalten und abgearbeitet haben.

Mit Blick auf den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen können wir also schon mal festhalten:

Wir haben viel versprochen – und wir haben viel gehalten!

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