Die agrarpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Grünen der Bundesländer und aus dem Bund haben sich am 03. November bei einem gemeinsamen Treffen in Fulda darauf verständigt, dass es ein bundesweit wirksames Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen geben soll. Sie fordern daher von der Bundesregierung deutliche Nachbesserungen beim aktuellen Gentechnikgesetz.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt Murks gemacht und ein kompliziertes Regelungsmonster erschaffen. Er öffnet Tür und Tor für Gentechnik in der Landwirtschaft, weil es kein bundeseinheitliches Anbauverbot vorsieht. Es kann nicht sein, dass die einzelnen Bundesländer den Kampf mit den Gentechnikkonzernen allein führen müssen“, so Norwich Rüße, agrarpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW. „Die Bundesregierung ignoriert den Willen der Bundesländer, die eine bundesweit einheitliche und rechtsichere Regelung für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen fordern. Gentechnik in der Landwirtschaft und letztendlich in unserer Nahrung lehnen wir ab. Die Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen machen nicht vor Ländergrenzen halt – daher ist es absurd, eine länderspezifische Regelung in Betracht zu ziehen.“ Auch für neue Verfahren in der Gentechnik dürfe es nach Auffassung der grünen Agrarexperten keine Ausnahmen geben.
Hintergrund:
Die Ausbreitung von Gentechnik in der Umwelt lasse sich nicht kontrollieren und gefährde so die Artenvielfalt und Biodiversität in unseren Naturräumen. Durch die Kontaminationen auf Nachbarflächen lassen sich die Produkte nicht mehr vermarkten und die Landwirte haben finanzielle Verluste. Über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa können die einzelnen Mitgliedsstaaten über nationale Anbauverbote künftig selbst entscheiden – das sogenannte opt-out-Prinzip. Um dieses Recht in Deutschland umzusetzen, hatten die Bundesländer in einem eigenen Gesetzentwurf ein einheitliches Anbauverbot für Gentechnik vorgeschlagen. Diesen praktikablen Vorschlag habe die Bundesregierung im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.