Gewässerrandstreifen werden weiter gefördert – aber Wasserqualität muss sich endlich bessern!

Norwich_Rüße_2010Wiederholt haben mich in den letzten Wochen Landwirte aus dem Kreis Steinfurt auf den zukünftigen Umgang mit den Gewässerrandstreifen angesprochen. Das breite Spektrum der Fragen bezog sich unter anderem darauf, ob es zukünftige Förderungsmöglichkeiten für Gewässerrandstreifen durch das Land geben werde oder ob denn ab dem nächsten Jahr der Randstreifen überall zwangsweise durchgesetzt werde?
Anlass dieser Fragestellungen ist das neue Landeswassergesetz, das im kommenden Jahr in Kraft tritt. Der Landtag hat darin auch eine Neuregelung zu den Gewässerrandstreifen getroffen. Die Mess-Ergebnisse der regelmäßigen Wasserproben hatten nämlich gezeigt, dass in den letzten Jahren die notwendige deutliche Minderung der Nitrateinträge nicht erreicht wurde. Tendenziell ist nämlich eine Stagnation der Nitratwerte auf hohem Niveau festzustellen und gebietsweise ist der Nitratgehalt des Grundwassers in Folge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sogar wieder angestiegen.
Dieser Entwicklung trägt die gesetzliche Neuregelung Rechnung: Zukünftig wird ein fünf Meter breiter Randstreifen in den Gebieten Pflicht, wo die gemessene Nitratbelastung auch in Zukunft nicht den Grenzwert einhält. Diese Regelung gilt allerdings erst ab dem Jahr 2022, um die gerade angelaufene neue Förderperiode der Gewässerrandstreifen nicht zu gefährden. Damit gibt die Landesregierung der Landwirtschaft ausreichend Zeit, um endlich die übermäßige Belastung der Gewässer mit Nitrateinträgen zu verringern. Selbst nach dem Jahr 2022 kann die Untere  Wasserbehörde des Kreises für die sogenannten Roten Gebiete nochmals einen Maßnahmenkatalog mit der Landwirtschaft vereinbaren, mit dem das Ziel sauberer Gewässer dann erreicht werden soll.
Insgesamt bedeutet dies: Der Landwirtschaft wird  ein hinreichend langer Übergangszeitraum eingeräumt, um ihre Bewirtschaftung so umzustellen, dass die Gewässer deutlich weniger belastet werden.  „Wer jetzt Landwirten weismachen will, dass eine Verpflichtung zur Anlage von  Gewässerrandstreifen zwangsweise schon ab 2017 kommen werde, der hat anscheinend den Gesetzestext nicht gelesen“, so Norwich Rüße. „Wir halten daran fest, dass die Landwirtschaft ausreichend Zeit erhalten soll, um ihre Hausaufgaben zu machen. Aber wir wollen auch endlich Ergebnisse sehen. Ansonsten wird es in Zukunft tatsächlich zur Durchsetzung der Gewässerrandstreifen in den hochbelasteten Gebieten kommen.“

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