Energieerzeugung aus Biogas nachhaltig und naturverträglich gestalten!

BiogasanlageBiogasanlagen gehören mittlerweile zu den umstrittensten Bereichen der Erneuerbaren Energien. In diesem Zusammenhang kommt deutliche Kritik sowohl aus der Landwirtschaft als auch aus dem Naturschutz. Der von der CDU-Landtagsfraktion gestellte Antrag „Zuverlässige Biogasenergiequellen im ländlichen Raum erhalten“ (Lt-Drs. 16/11435) greift nach meiner Ansicht viel zu kurz:

Unter den Betreibern älterer Biogasanlagen herrscht derzeit eine erhebliche Verunsicherung, ob ihre Anlagen über das Jahr 2020 hinaus noch eine Perspektive haben werden. Alleinige Ursache dafür ist das Nichthandeln der Bundesregierung, die die Landwirte einfach hängen lässt. Aus meiner Sicht ist es deshalb notwendig, diesen Anlagen jetzt einen Weg in die Zukunft aufzuzeigen. Die Arbeitsverweigerung der Bundesregierung, hier endlich zu einer tragfähigen Lösung zu kommen, ist ein Affront gegen die Landwirtschaft.

Allerdings kann es ein einfaches  ‚Weiter so!‘ – wie es die CDU in ihrem Antrag fordert – auch nicht geben. Die Biogasbranche kann langfristig nur dann Bestand haben, wenn Energieerzeugung und Energieverwertung nachhaltig und naturverträglich sind. Nachhaltig bedeutet zum einen die umfassende thermische und elektrische Nutzung der erzeugten Energie. Denn weder ist Biomasse naturverträglich, die ganz überwiegend auf dem Anbau von Mais – teilweise sogar in Monokulturen – basiert, noch ist es nachhaltig, für „erneuerbare“ Energien in erheblichem Umfang endliche Rohstoffe wie Öl,  Phosphate und Kalisalze zu verwenden. Und erst recht nicht nachhaltig ist es, wenn die Biomasseproduktion durch einen intensiven Pestizideinsatz und zu viel Düngung die Artenvielfalt gefährdet.

Ich fordere die Bundesregierung daher auf, die Biogaserzeugung auch über das Jahr 2020 verlässlich zu fördern, dies allerdings mit einer verbindlichen Zertifizierung zu verknüpfen, die die Nachhaltigkeit und Naturverträglichkeit insbesondere der Biomasseproduktion auf dem Acker absichert. Bestandteile einer solchen Zertifizierung müssen verbindliche Fruchtfolgebestimmungen sowie ein deutlich reduzierter Pestizid- und Düngeaufwand sein. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Vergütungssätze für Biogasanlagen endlich an die sonstige landwirtschaftliche Preisentwicklung gekoppelt werden, damit eine Überförderung der Branche zukünftig ausgeschlossen ist.

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