Notmaßnahmenprogramm zur Sicherung der bäuerlichen Milcherzeugung
Angesichts der anhaltenden Milchkrise erklären Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, und Maria Heubuch, Milchbäuerin und Mitglied im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments und Norwich Rüße, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Naturschutz und Landwirtschaft der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen:
Die Krise auf dem Milchmarkt verschärft sich weiter. Die Mengensteigerung in zahlreichen europäischen Ländern nach dem Wegfall der Milchquote und in anderen Erzeugerregionen hat zu dieser Krise geführt. Eine Trendwende ist aufgrund der weiterhin steigenden Milchmengen auf dem internationalen Markt nicht in Sicht.
Zahlreiche Betriebe haben im vergangenen Jahr aufgegeben und es ist absehbar, dass weitere Betriebe diese Krise nicht überleben werden. Wir brauchen Lösungsvorschläge, die an den Ursachen der Krise ansetzen. Dies wird uns nur gelingen, wenn wir die Menge in den Griff bekommen. Gleichzeitig brauchen die bäuerlichen Betriebe, die unter der Krise am stärksten leiden, jetzt unsere Unterstützung, um die Misere zu überstehen. Andernfalls laufen wir Gefahr, die bäuerlichen Strukturen unserer Milcherzeugung zu verlieren. Dieser vollkommene Zusammenbruch muss jetzt verhindert werden.
Die Lösung der Krise ist eine europäische Aufgabe. Deutschland als größtes Milcherzeugerland der Union muss dazu einen wesentlichen Anteil leisten. Deutschland muss deshalb die französischen Vorschläge zur Mengenreduzierung aufgreifen und sich in einem gemeinsamen europäischen Vorgehen eindeutig für eine Mengenreduzierung einsetzen. Das Wettrennen um die größte Menge muss endlich beendet werden.
Auch der private Sektor, das heißt die genossenschaftlichen und privaten Molkereien, ist jetzt gefordert, seinen Anteil zur Lösung der Krise zu leisten und Verantwortung zu über-nehmen. Die Molkereien haben auf Kosten der Milcherzeuger über Jahre große Rückstellungen gebildet und von der Mengenausweitung profitiert. Sie müssen tätig werden und Bonusprogramme zur Reduzierung der Milchanlieferung auflegen. Das Mengenreduzie-rungsprogramm von Friesland Campina hat gezeigt, dass dies technisch umsetzbar und erfolgreich ist.
In der aktuellen Notsituation sind darüber hinaus neue, befristete Direkthilfen für die notleidenden Betriebe notwendig. Solche Direkthilfen kann die Bundesregierung notfalls alleine und sofort umsetzen. Die von Schmidt geforderten neuerlichen Liquiditätsprogramme laufen jedoch ins Leere, wenn sie nicht gleichzeitig auch an eine Mengenregulierung gebunden sind und so an den Ursachen der Krise ansetzen. Neue Nothilfemaßnahmen müssen jetzt für alle Betriebe bereitgestellt werden, die ihre Milchmenge reduzieren und damit einen aktiven Beitrag zur Entspannung der Überschusssituation leisten.
Wir schlagen deshalb ein Notmaßnahmenprogramm zur Sicherung der bäuerlichen Milcherzeuger vor und fordern umgehend folgende Maßnahmen:
1. Molkereien müssen kurzfristig und für einen festgelegten Zeitraum Programme mit gestaffelten Bonuszahlungen zur Marktentlastung einführen, die den Betrieben zu Gute kommen, die ihre Milcherzeugung entweder nicht ausdehnen oder um eine Menge von bis zu fünf Prozent reduzieren.
Die Bundesregierung muss Molkereien von staatlicher Seite in die Finanzierung weiterer Notprogramme einbinden können, wenn sie die eigene Verantwortung zur Stabilisierung des Milchmarktes nicht wahrnehmen.
2. Die Bundesregierung muss kurzfristige neue Soforthilfen zur Überbrückung der aktuellen Liquiditätsengpässe bereitstellen. Diese Soforthilfen müssen als gestaffelte Bonuszahlungen in Höhe von bis zu drei Cent pro kg Milch an die Milchbetriebe gezahlt werden, die ihre Erzeugung nicht ausweiten oder um bis zu fünf Prozent senken.
3. Die Bundesregierung muss sich über die vorgenannten Maßnahmen hinaus auf europäischer Ebene für ein gemeinsames europäisches Vorgehen einsetzen und im kommenden Agrarrat die von Frankreich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Mengenreduzierung unterstützen. Sie muss sich dabei für die Bereitstellung der Gesamtmittel der gezahlten Superabgabe durch die EU-Kommission einsetzen.
4. Die Bundesregierung muss unter Einbindung von Landwirten, Erzeugerorganisationen und Verbänden Gesetzesänderungen im Wettbewerbs- und Genossenschaftsrecht zur Stärkung der Erzeugerposition und ggf. auch wettbewerbsrechtliche Möglichkeiten zur zeitlich befristeten Sicherung von Preisen und Festsetzung von Kostensätzen, Handelsspannen, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen prüfen und kurzfristig umsetzen.