Wenn fast 93 Prozent aller Tiere mit Antibiotika behandelt werden müssen und 10 Prozent der Truthähne während der Mast sterben, dann sind die Haltungsbedingungen der Putenmast in Nordrhein-Westfalen vollkommen inakzeptabel. Die Studie des Umweltministers zeigt, dass die bisherigen freiwilligen Vereinbarungen der Putenmäster unzureichend sind. Als wichtigsten Schritt brauchen wir jetzt eine drastische Reduzierung der Besatzdichte. Notwendig ist auch, die Betreuungsintensität zu verbessern und eine Mast in kleineren Einheiten, damit eine gezielte Behandlung der kranken Tiere möglich ist. Neben der Tatsache, dass ein Drittel der verabreichten Mittel in Deutschland nicht zugelassen sind, ist ein weiteres erschreckendes Ergebnis, dass sich unter den vier am häufigsten verabreichten Antibiotika zwei sogenannte Reserveantibiotika befinden. Diese Antibiotika sollten unbedingt der Humanmedizin vorbehalten bleiben, damit bei Antibiotikaresistenzen überhaupt noch Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Wer diese Medikamente in der Tiermedizin einsetzt, riskiert leichtfertig, dass auch diese Arzneimittel wirkungslos werden und riskiert damit letztlich Menschenleben. Die Reserveantibiotika gehören unbedingt aus der Tiermedizin verbannt.
Hintergründe zur Studie:
Knapp 93 Prozent aller Puten werden mit Antibiotika behandelt
Bis zu 22 Wirkstoffe wurden in einem Stall eingesetzt
Unter den vier am häufigsten eingesetzten Mittel befanden sich zwei Reserveantibiotika, u.a. Colistin, das bei MRSA-Erkrankungen verabreicht wird
In fast zehn Prozent aller Fälle wurde ein Antibiotikamedikament eingesetzt, das keine Zulassung für Puten hatte (Umwidmung)
Erkrankungen / Diagnose: 70 Prozent = Verdauung, 23 Prozent = Atemwegserkrankung; zusammen 93 Prozent
Therapiedichte: an ca. 20 von 80 Tagen Mastdauer stehen die Tiere unter Antibiotika Verlustraten: 10 Prozent bei männlichen, 5 Prozent bei weiblichen Tieren. Männliche Tiere werden allerdings einen Monat länger gemästet und doppelt so schwer
Hier finden Sie die Studie: http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lanuv_fachbericht_58.pdf