Die vier agrarpolitischen Sprecher der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen aus den Landtagen Baden-Württemberg, Martin Hahn, Schleswig-Holstein, Bernd Voss, Rheinland-Pfalz, Dietmar Johnen, und Nordrhein-Westfalen, Norwich Rüße, haben sich im Landtag von Nordrhein-Westfalen getroffen, um über die Umsetzung der europäischen Agarreform zu diskutieren. Sie kritisieren massiv die geplante nationale Umsetzung des sogenannten Greenings in der europäischen Agrarförderpolitik. Aus ihrer Sicht ist ein Skandal, wie die Bundesregierung die ökologischen Vorrangflächen in Deutschland umsetzen will.
Auf europäischer Ebene habe es bereits weitreichende Kompromisse zugunsten der Landwirtschaft gegeben. Neben den sehr moderaten Fruchtfolgebestimmungen sei auch der Flächenanteil für die Ökologischen Vorrangflächen auf nur noch fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche minimiert worden. Dass jetzt nach dem Willen der Bundesregierung schon der Anbau von Zwischenfrüchten ausreichend sein soll, um die Vorgabe der Vorrangflächen zu erfüllen, sei nicht akzeptabel. Nicht hinnehmbar sei vor allem, dass selbst der Einsatz von Spritzmitteln weiterhin erlaubt werden soll.
Angesichts der gesellschaftlichen Debatte der letzten Jahre über den Zusammenhang zwischen Artenverlust und Agrarintensivierung sind die Umsetzungspläne der Bundesregierung aus Sicht der agrarpolitischen Sprecher vollkommen inakzeptabel. Langfristig, so befürchten sie, werde sich dies für die gesamte Landwirtschaft nachteilig auswirken. Denn die europäischen Agrargelder seien für die nächste Förderperiode auch gewährt worden, weil damit die Hoffnung auf eine umweltgerechtere Landbewirtschaftung verknüpft worden sei. Nur deshalb hätten die Agrarzahlungen auch die Unterstützung aus dem naturschutzpolitischen Bereich bekommen.
Diesen Zweck können die europäischen Fördergelder nach Meinung der grünen Agrarpolitiker bei den jetzt geplanten Vorgaben in keinster Weise erfüllen. Aus Sicht der agrarpolitischen Sprecher ist deshalb dringender Korrekturbedarf nötig: Die Ökologischen Vorrangflächen seien nicht nur als solche zu bezeichnen, sondern auch dementsprechend zu bewirtschaften. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln seien mit dem eigentlichen Ziel, einen Beitrag für die Artenvielfalt und die Natur zu leisten, völlig unvereinbar. Ein Gewinn für Natur und Umwelt sei mit diesen Vorgaben unmöglich und die Gesellschaft werde massiv getäuscht, weil hinter sich hinter der schönen Fassade der Ökologischen Vorrangflächen keinerlei Inhalte mehr befänden. Die geplanten Vorgaben seien daher mit dem Ziel einer tatsächlichen Ökologisierung komplett neu zu fassen.