Bei einer zweitägigen Klausurtagung der Grünen Landtagsfraktion in Berlin wurde der Beschluss gefasst, das Bürgerengagement gegen das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU zu unterstützen. Wir lehnen das so geplante Abkommen auf der Basis dieses Verhandlungsmandats ab. Unsere Kritik trifft insbesondere das intransparente Verfahren sowie die rechtlichen Folgen eines solchen Abkommens, das zu einer Entmachtung der Politik und zu einer Aushebelung des Rechtsstaates führen könnte.
Die Befürworter des Abkommens haben in der Vergangenheit immer wieder mit einem durch das Abkommen hervorgerufenen zusätzlichen Wirtschaftswachstum, das wiederum jede Menge Arbeitsplätze hervorbringt, argumentiert. Mittlerweile wissen wir aber, dass diese Annahmen viel zu optimistisch sind. Ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU kann keine erheblichen wirtschaftlichen Effekte haben, weil die Handelshemmnisse nicht so groß sind, als dass ein umfangreicher Handel tatsächlich bislang behindert worden wäre. Umso wichtiger ist es, einen Blick auf die weiteren Ziele des Abkommens zu richten. Die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse steht dabei im Mittelpunkt. Damit sind vor allem die unterschiedlichen Standards gemeint, die in den beiden Wirtschaftsräumen vorherrschen.
Vor diesem Hintergrund betreffen die TTIP-Verhandlungen ganz besonders die Landwirtschaft und den Verbraucherschutz. Denn die USA haben ein hohes Interesse, ihre Agrarproduktion auszuweiten und die Produkte ihrer Landwirtschaft auf dem europäischen Lebensmittelmarkt zu vermarkten. Bislang erschweren die – aus unserer Sicht aus Verbraucherschutzgründen notwendigen – europäischen Vorgaben amerikanische Exporte. So können die Vereinigten Staaten mit Hilfe von Masthormonen erzeugtes Fleisch nicht auf dem europäischen Markt absetzen, genauso wie gechlortes Hähnchenfleisch nicht nach Europa exportiert werden kann. Gerade das „Chlorhähnchen“ zeigt aber die Problematik von TTIP auf: Denn bei dem Bestreben, gemeinsame Standards zu finden, kann man je nach Sichtweise sehr unterschiedlich argumentieren: Ist das chlorfreie Hähnchen das höherwertige Produkt und damit auch der höhere Standard, oder ist es das gechlorte Fleisch, das zwar Chlorspuren enthält, aber eben auch weniger Keime? Im Bereich der Landwirtschaft gibt es weitere Beispiele für die sehr unterschiedlichen Auffassungen der USA und Europa. Dies gilt zum Beispiel für die Frage des Gentechnikanbaus, für die Zulassung von Pestiziden oder für das Saatgutrecht. Würde das TTIP-Abkommen wie geplant abgeschlossen, würde es eine Angleichung der Standards erzwingen und eine eigenständige Setzung europäischer Standards wäre zukünftig in all diesen Feldern nahezu unmöglich.
Für unsere zukünftige Landwirtschaft sind aber gerade hohe Standards für Tierschutz und Umwelt notwendig. Deshalb ist der Beschluss der Fraktion aus agrarpolitischer Sicht die notwendige Konsequenz. Mit der Einstimmigkeit unseres Beschlusses setzen wir auch ein wichtiges Signal mit Blick auf den bevorstehenden Europawahlkampf, in dem wir die Bedeutung europäischer Errungenschaften wie das Vorsorgeprinzip und unsere vergleichsweise hohen Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz betonen.