Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten hat der Landtag Nordrhein-Westfalen gerade eine Änderung des Landesforstgesetzes beschlossen. Damit wird erstmals der Anbau von Weihnachtsbäumen im Wald geregelt. Dazu erklären Annette Watermann-Krass, forstpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, und Norwich Rüße, naturschutz- und landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:
Annette Watermann-Krass: „In Nordrhein-Westfalen wurden rund 5000 Hektar Waldflächen in Weihnachtsbaum-Plantagen umgewandelt. Mit der Gesetzesänderung schützen wir unseren Wald vor einer schädigenden Ausbreitung von Plantagen. Der intensive Weihnachtsbaumanbau schadet den Böden durch Tiefenfräsungen, Mulchen und regelmäßigen Einsatz von Pestiziden und Mineraldüngern. Mit der Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass unser Wald seine ökologische Funktion behält. Damit erlangt Nordrhein-Westfalen einen Standard, den es in fast allen anderen Bundesländern bereits gibt.“
Norwich Rüße: „Wer künftig Weihnachtsbaum-Plantagen auf Waldflächen anlegen will, braucht eine Genehmigung der Landesforstbehörde. Die Behörde kann Auflagen zum Beispiel beim Spritzmitteleinsatz machen. Für alle bestehenden Plantagen im Wald wird eine Übergangsregelung geschaffen. Sie erhalten bis 2028 ausreichend Zeit, um von Weihnachtsbäumen wieder auf eine reguläre Waldbewirtschaftung umzustellen. Als Ergebnis vieler Gespräche mit den betroffenen Anbauern ermöglichen wir zudem Ausnahmen über das Jahr 2028 hinaus, wenn der Anbau der Weihnachtsbäume anerkannt umweltgerecht erfolgt. Das neue Gesetz gilt ab Verkündung für alle Betriebe, die mehr als zwei Hektar Weihnachtsbäume im Wald anbauen. Für Kulturen außerhalb des Waldes gilt schon immer ein Genehmigungsvorbehalt der Behörden.“