Rüße: Weitere Fälle von Erstickungstod in der Tiermast aufklären!

Schweine_by_Stefan Schwarz_pixelioNachdem der Tod von 940 Schweinen auf dem Hof des CDU-Bundestagsabgeordneten und Präsidenten des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) Johannes Röring bekannt geworden ist, beantragt die Grüne Fraktion einen Bericht über diesen und weitere Vorfälle in der nächsten Sitzung des Agrar-Ausschusses. Dazu erklärt Norwich Rüße, landwirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Landtag NRW:

„Die Schweine von Herrn Röring sind elendig erstickt, und niemand hat es bemerkt. Ein so qualvoller Tod von Masttieren ist kein Einzelfall, sondern steht in einer Reihe ähnlicher Vorfälle, bei denen Schweine, Hühner und Puten dem Versagen von Stalltechnik zum Opfer gefallen sind. Wir beantragen deshalb eine Unterrichtung in der nächsten Sitzung des Agrar-Ausschusses zu der Frage, wie oft es in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen zu derartigen Vorfällen mit mehreren hundert toten Masttieren gekommen ist. Dabei müssen wir diskutieren, welche Sicherheits-Mechanismen Betriebe brauchen, damit die Tiere nicht komplett der Stalltechnik überlassen sind. Bei dem Vorfall im Kreis Borken ist deutlich geworden, dass die Technik den Menschen nicht ersetzen kann. Schon gar nicht kann Technik die Sicherheit der Tiere in Ställen mit hundert, tausend oder sogar zehntausend Tieren gewährleisten. Das darf nicht sein. Für jeden Bauern muss es selbstverständlich bleiben, dass er seine Tiere wenigstens einmal am Tag zu Gesicht bekommt. Da sich viele Fälle dieser Art bei hohen Temperaturen im Sommer ereignet haben, benötigen wir auch eine Einschätzung, ob wir in Zukunft mit mehr Vorfällen durch zunehmende Wetterextreme rechnen müssen.

Wir fordern außerdem, dass nicht mehr die Kreise für die Kosten der Tierkörperbeseitigung aufkommen müssen. Bisher zahlen die Kreise bis zu 90 Prozent. Allein der Kreis Borken gibt pro Jahr 1,2 Millionen Euro für die Tierkörperbeseitigung der großen Betriebe aus. Das sind verdeckte Subventionen für Agrarfabriken. Diese Kosten dürfen nicht länger auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, die Mastbetriebe müssen selbst dafür aufkommen. Es gilt das Verursacher-Prinzip. Auch Autowerkstätten und Malerbetriebe müssen ihre Abfälle fachgerecht und auf eigene Kosten entsorgen.“

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