Gesetzliche Mindeststandards in der Putenhaltung

Mit unserem Antrag „Einführung rechtsverbindlicher Mindeststandards für die Putenhaltung“ an den nordrhein-westfälischen Landtag machen wir einen erneuten Vorstoß, die Haltungsbedingungen endlich gesetzlich zu regeln. Wir wollen das möglichst nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Europa muss die Durchsetzung selbst gesetzter Standards wie das Verbot des Schnabelkürzens stärker forcieren, um dem Tierschutz europaweit Geltung zu verschaffen.
Da die Umsetzung aber noch auf nationaler Ebene geschieht, wollen wir über eine Bundesratsinitiative endlich klare gesetzliche Mindeststandards gesetzt sehen, die unter anderem die Bestandsdichten, Ausläufe und Beschäftigungsmaterial regeln. Wichtig ist uns auch, dass die Behandlung einzelner kranker Tiere möglich wird und nicht mehr ständig der gesamte Bestand „metaphylaktisch“ behandelt wird. Nur so lässt sich erreichen, dass in Zukunft nicht mehr nahezu 100 Prozent aller Puten mit Antibiotika behandelt werden (zum Vergleich: in der Hähnchenmast sind es „nur“ 80%), sondern sich die Antibiotikagaben  auf wirklich kranke Tiere minimieren.
Ganz entschieden stellen wir uns als Bundesland NRW gegen das Schnäbelkürzen. Nicht das Tier muss der haltungsform angepasst werden, sondern die Ställe sind so zu gestalten, dass die Tiere dort ohne solche Praktiken gehalten werden können. Wir wollen erreichen, dass diese Praxis bis spätestens 2017 in NRW endgültig Geschichte ist!

Unser Antrag zur Putenhaltung findet sich hier:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3422.pdf

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