Die Hofabgabeklausel – ein Relikt aus der Vergangenheit?

Die sogenannte Hofabgabeklausel beschäftigt mich nun seit drei Jahren intensiv. Diese Klausel besagt, dass Bauern ihren Hof an einen Nachfolger abgeben oder die Flächen verpachten müssen, wenn sie eine Rente aus der Landwirtschaftlichen Altersakasse haben wollen. Zuletzt gab es eine große Veranstaltung des Arbeitskreises Hofabgabeklausel, der ein Zusammenschluss von älteren Landwirten ist, die sich für eine Abschaffung derselben einsetzen.  Spannend war es mitzuerleben, wie unterschiedlich man solche Veranstaltungen wahrnehmen kann:

Wer den Bericht in der „Neuen Westfälischen“ liest (http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/herford/herford/8271597_Die_Folgen_der_Hofabgabeklausel.html) , kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Versammlung eine große Übereinstimmung zwischen den anwesenden Politikern gab.

Ich habe die Versammlung ganz anders wahrgenommen: Es gab zunächst einmal große Verärgerung und Empörung der Altbauern darüber, wie die CDU bislang mit ihnen umgegangen ist. Dass Briefe unbeantwortet geblieben sind und dass es einen viel zu engen Schulterschluss zwischen CDU und Bauernverband gibt, wurde mehrfach und sehr deutlich kritisiert.

Fragen muss man sich natürlich auch, ob dort überhaupt die „richtigen“ Akteuere seitens der CDU teilgenommen haben? Eigentlich hätten dort die agrarpolitischen Sprecher aus Bundes- und Landtag teilnehmen müssen. Wenn von denen eine unterstützende Aussage gekommen wäre, hätte das ja durchaus verbindlichen Charakter gehabt. Aber weder Herr Röring oder Herr Holzenkamp aus dem Bundestag oder Frau Schulze-Föcking aus dem Landtag waren anwesend.

Die von Prof. Mehl vorgestellte Studie zu Hofabgabeklausel war sehr interessant. Wer sie ernst nimmt, muss zumindest zur Kenntnis nehmen, dass die gewünschten Effekte der Hofabgabeklausel nur schwer nachzuweisen sind und dass diese Besonderheit des landwirtschaftlichen Altersgeldes sich kaum noch rechtfertigen lässt.

Mein Fazit ist, dass die Hofabgabeklausel zu nicht akzeptablen Härten gerade für die kleineren und mittleren Betriebe geführt hat und deshalb abgeschafft gehört. Wir leben mittlerweile nicht mehr im Jahre 1957 (dem Jahr der Einführung), sondern im 21. Jahrhundert. Das Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Bauernhof sollte von der Politik ebenso respektiert werden wie die Tatsache, dass die heutigen Rentner über Jahrzehnte Rentenbeiträge eingezahlt haben und ihnen deshalb auch eine Rente zusteht. Gleichzeitig bleibe ich aber auch dabei, dass vorhandene Hofnachfolger auch darin unterstützt werden müssen, dass eine rechtzeitige Hofübergabe erfolgt.

Die agrarstrukturellen Probleme in unserem Land sind ohnehin viel größer als dass sich diese über eine Hofabgabeklausel auch nur annähernd beeinflussen liessen. Der Hunger nach Pachtland ist durch das extreme Betriebswachstum und die  Energieproduktion so dramatisch gestiegen, dass hier ganz andere Maßnahmen greifen müssten. Zumal die Flächen der nicht aufgabewilligen Altbauern ohnehin mit einer kleineren Verzögerung auf den Pachtmarkt kommen werden. Denn  niemand kann einen Betrieb länger bewirtschaften als es die eigene Gesundheit zulässt. Wann aber ein Bauer seinen Hof verpachtet, sollte er selber entscheiden und nicht über eine Hofabgabeklausel erzwungen werden!

Und deshalb wird auch die rot-grüne Koalition nach der Bundestagswahl über den Bundesrat aktiv werden, wenn sich abzeichnet, dass auch weiterhin hier keine grundlegenden Veränderungen geplant sind. Auch in diesem Punkt irrt der Bericht in der NW – denn für eine Bundesratsinitiative brauchen wir keine Zusammenarbeit mit CDU und FDP, das kriegen wir dann schon alleine hin! Es wäre aber natürlich schön, wenn eine solche Initiative dann unterstützt würde. Die letzte Debatte zur Hofabgabeklausel im Landtag im März 2012 lässt einen daran aber berechtigt zweifeln!

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