Zur morgigen Beratung über die Novelle des Bundestierschutzgesetzes im Agrarausschuss des Bundesrates erklärt Norwich Rüße, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:
„Das Gesetz beinhaltet das Wort ,Tierschutz‘, also muss es die Tiere auch schützen. In der vorliegenden Version ist das leider nicht der Fall, da der Schenkelbrand bei Fohlen trotz guter Alternativen bis Ende 2018 und die betäubungslose Ferkelkastration bis 2019 gesetzlich erlaubt bleiben sollen. Komplett fehlt bislang in dem Gesetz zudem ein Verbot von Rodeo-Veranstaltungen. Eine derartige Belustigung für Möchtegern-Cowboys ist Tierquälerei. Sie darf nicht auf Kosten der Tiere stattfinden, die massivem Stress und Verletzungsgefahren ausgesetzt sind. Ein solcher Umgang mit Mitgeschöpfen ist nicht mehr zeitgemäß.
Nordrhein-Westfalen wird in Kürze ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände verabschieden. Es wird mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung von Tierschutzstandards schaffen und ein wirksames Instrument sein, um Tierquälerei gesetzlich anzuprangern. Dass die Bundesregierung hingegen den Tierschutz nicht ernst nimmt, macht die jetzige Gesetzesnovelle deutlich. Wir appellieren an den Bundesrat, das Gesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen.“