Tierkörperbeseitigung – Subventionierung ohne Sinn

Jahr für Jahr zahlen nordrhein-westfälische Kreise und kreisfreie Städte über elf Millionen Euro für die sogenannte Tierkörperbeseitigung. Was verbirgt sich dahinter? Tierkörperbeseitigung meint die Entsorgung von Tierkadavern, die in der landwirtschaftlichen Tierhaltung anfallen. So rechnet man in der Schweinemast damit, dass etwa drei Prozent der eingestallten Ferkel krankheits- oder stressbedingt während der Mast sterben. Bei einem Mastbetrieb mit etwa 2.000 Mastplätzen wären dies jährlich immerhin etwa 150 tote Schweine, die zu entsorgen sind. Ähnliches gilt für die Geflügelhaltung, die häufig ebenfalls in großen Stallanlagen stattfindet.Die Belastung der nordrhein-westfälischen Regionen durch die Übernahme der Tierkörperbeseitigungskosten fallen recht unterschiedlich aus. In einer Ackerbauregion wie dem Kreis Düren fällt die Belastung naturgemäß eher gering aus. In den viehintensiven Regionen sieht dies jedoch ganz anders aus. So belasten die Kosten für die Tierkörperbeseitigung die Kreise Borken und Steinfurt mit jährlich über einer Millionen Euro. Angesichts der knappen kommunalen Kassen ein Betrag, der Jahr für Jahr für andere wichtige Aufgaben fehlt. Gerade Kommunalpolitiker in Räten oder Kreistagen werden sich angesichts solcher riesigen Summen fragen, wieso es hier überhaupt zu solchen Zahlungen kommt?

Die Tierkörperbeseitigung ist nicht bundeseinheitlich, sondern auf Länderebene geregelt. Seitens der Europäischen Union gibt es lediglich die Vorgabe, dass mindestens 25 Prozent der anfallenden Kosten durch die TierhalterInnen selbst zu tragen sind. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen festgesetzt. In vielen Ländern ist eine Drittelregelung durchgesetzt, bei der Land, Kreise und TierhalterInnen jeweils ein Drittel der Kosten tragen. Es gibt aber auch andere Lösungen: In Nordrhein-Westfalen zahlen die Kreise 75 Prozent und die TierhalterInnen 25 Prozent der anfallenden Kosten, in Mecklenburg-Vorpommern müssen die TierhalterInnen die Entsorgungskosten zu 100 Prozent selber tragen.

Aber ist die Entsorgung von Tierkörpern überhaupt noch eine Aufgabe, die zu einem Großteil von der öffentlichen Hand finanziert werden muss? Das Hauptargument war stets die große Seuchengefahr, wenn Landwirte die Kadaver nicht ordnungsgemäß entsorgen. Angesichts des strukturellen Wandels in der Landwirtschaft scheint dieses immer wieder vorgetragene Argument mittlerweile überholt. So makaber es klingt: Gerade die großen Mastbetriebe müssen ihre anfallenden Tierkadaver entsorgen lassen, ein illegales Vergraben wäre angesichts der Mengen nicht durchführbar.

Dass allerdings der Subventionsbetrag pro Betrieb mit jeder weiteren neugebauten Stallanlage mitwächst, ist angesichts der lebhaften Diskussionen über die Auswüchse der Massentierhaltung nicht mehr zu rechtfertigen. Und schließlich: Wer erklärt der Malermeisterin oder dem Malermeister, dass er seine Farb- und Lackreste ordnungsgemäß zu entsorgen hat, ohne dass er dafür irgendeinen Zuschuss erhält?

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