Seit den 50er Jahren gibt es im Gesetz über die Alterssicherung von Landwirten (ALG) die sogenannte „Hofabgabeklausel. Diese Klausel ist längst nicht mehr zeitgemäß, da sie den betroffenen Landwirten ihre Rentenansprüche vorenthält, für die sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Viele Landwirte können oder wollen ihren Betrieb aber nicht abgeben, und in Zeiten des demographischen Wandels sind oft keine Familienangehörige da, die die Betriebe übernehmen wollen oder können.
Eine Gruppe von Landwirten, die sich im Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel organisieren, hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Klausel aus dem Gesetz streichen zu lassen.
Heute besuchte mich diese Gruppe im Landtag. Da es sich hierbei um eine Bundessache handelt sind unsere Möglichkeiten da sicherlich begrenzt. Allerdings wollen wir uns für eine Stärkung dieses Anliegens stark machen. Die Gruppe übergab Ihre Forderungen dann auch an die MinisterInnen Johannes Remmel und Ute Schäfer (SPD)
Auch die GRÜNE Kollegin Cornelia Behm MdB greift dieses sensible und umstrittene Thema immer wieder auf, und hat bereits einen Antrag dazu im Bundestag eingebracht.